Jede geschäftliche Nachricht wiederfinden – auch in zehn Jahren
Wir setzen die technische Seite Ihrer Aufbewahrung um: automatische Erfassung per Journal, unveränderbare Ablage, entlastete Postfächer und eine Recherche, die im Streitfall in Minuten liefert statt in Wochen.
Kaum ein Unternehmen führt seine Korrespondenz noch auf Papier, aber viele behandeln E-Mail noch immer so, als wäre sie flüchtig. Nachrichten liegen in persönlichen Postfächern, in lokalen Dateien auf einzelnen Rechnern, in Ordnerstrukturen, die nur ihr Urheber versteht – und verschwinden mit dem Postfach, sobald jemand das Unternehmen verlässt. Spätestens wenn eine Betriebsprüfung ansteht oder ein Lieferant eine Zusage bestreitet, wird daraus ein Problem. DESATIV richtet eine Archivierung ein, die unabhängig vom Verhalten einzelner Anwender vollständig erfasst, unveränderbar ablegt und schnell auffindbar macht. Welche Fristen für Ihr Haus konkret gelten, klärt Ihr Steuerberater – wir bauen die Technik, die seine Vorgaben umsetzt.

Erfassung am Transportweg
Über ein Journal wird jede ein- und ausgehende Nachricht kopiert, bevor sie im Postfach landet. Was der Anwender danach löscht oder verschiebt, ändert daran nichts.
Technik, keine Rechtsberatung
Wir setzen die Vorgaben Ihres Steuerberaters oder Rechtsbeistands technisch um. Welche Nachrichten wie lange aufzubewahren sind, entscheiden nicht wir.
Postfächer spürbar entlastet
Ältere Anhänge wandern ins Archiv und bleiben über einen Verweis erreichbar. Das senkt Postfachgrößen und beschleunigt Suche und Synchronisation.
Recherche mit Protokoll
Berechtigte finden Vorgänge über Absender, Zeitraum, Betreff und Volltext – und jeder Zugriff über die eigene Korrespondenz hinaus wird nachvollziehbar festgehalten.
Aufbewahrung sachlich eingeordnet – und wo unsere Zuständigkeit endet
Elektronische Post ist rechtlich kein Sonderfall. Trägt eine Nachricht den Charakter eines Handelsbriefs oder eines Buchungsbelegs, gelten für sie dieselben Grundsätze wie für ein Schriftstück: Sie muss vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufbewahrt und über die gesamte Frist lesbar gehalten werden. Die Verwaltung fasst diese Anforderungen in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form zusammen, kurz GoBD.
Dabei kommt es auf den Inhalt an, nicht auf das Format. Eine Nachricht, die lediglich eine bereits archivierte Rechnung als Anhang transportiert, hat einen anderen Stellenwert als eine Nachricht, in deren Text eine Preiszusage oder eine Vertragsänderung steht. Genau diese Unterscheidung ist in der Praxis kaum vorab automatisierbar – weshalb die meisten Unternehmen sich für die vollständige Erfassung entscheiden und die Bewertung der Fristen an die Ablage anschließen.
Wir sagen an dieser Stelle ausdrücklich: Diese Leistung ist die technische Umsetzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Fristen für Ihre Unterlagen konkret gelten, welche Nachrichtentypen darunterfallen und wie Ihre Verfahrensdokumentation auszusehen hat, bestimmt Ihr Steuerberater oder Rechtsbeistand. Wir nehmen dessen Vorgaben entgegen, bilden sie im System ab und dokumentieren die Konfiguration so, dass er sie prüfen kann.
Auf Wunsch nehmen wir an einem gemeinsamen Termin teil und übersetzen die fachlichen Anforderungen in Konfigurationsentscheidungen. Diese Abstimmung vor der Einrichtung erspart erfahrungsgemäß einen späteren Umbau des gesamten Regelwerks.
- ✓Einordnung der Anforderungen an Unveränderbarkeit und Lesbarkeit
- ✓Vollständige Erfassung statt fehleranfälliger Vorabbewertung
- ✓Klare Abgrenzung: technische Umsetzung ohne Rechts- oder Steuerberatung
- ✓Übernahme der Fristenvorgaben Ihres Steuerberaters in die Konfiguration
- ✓Gemeinsamer Abstimmungstermin mit Ihren Beratern auf Wunsch
- ✓Prüfbare Dokumentation der eingerichteten Regeln und Abläufe
Archiv und Datensicherung sind zwei verschiedene Dinge
Diese Verwechslung begegnet uns regelmäßig, und sie ist folgenreich. Eine Datensicherung dient der Wiederherstellung: Sie hält Zustände vor, um nach einem Schaden zu einem früheren Punkt zurückzukehren, und sie wird nach einer gewissen Zeit planmäßig überschrieben. Ein Archiv dient dem Nachweis: Es hält einzelne Nachrichten über Jahre unveränderbar vor und muss gezielt durchsuchbar sein.
Aus den unterschiedlichen Zwecken folgen unterschiedliche Eigenschaften. Aus einer Sicherung lässt sich schlecht eine bestimmte Nachricht eines bestimmten Absenders aus dem übernächsten Quartal vor drei Jahren hervorholen – man müsste den passenden Stand suchen, ihn zurückspielen und dann darin suchen. Umgekehrt bringt Ihnen ein Archiv nichts, wenn ein Postfach versehentlich gelöscht wurde und die Anwenderin mit ihrer gewohnten Ordnerstruktur weiterarbeiten muss.
Deshalb betreiben wir beides parallel und mit getrennten Aufbewahrungsregeln. Wer das Archiv als Ersatz für die Sicherung ansetzt, hat im Schadensfall zwar den Nachweis, aber keinen funktionierenden Arbeitsstand.
- ✓Getrennte Auslegung von Archiv und Datensicherung
- ✓Unterschiedliche Aufbewahrungsregeln je Zweck
- ✓Gezielte Recherche einzelner Nachrichten aus dem Archiv
- ✓Wiederherstellung ganzer Postfächer und Ordnerstrukturen aus der Sicherung
- ✓Abstimmung beider Verfahren aufeinander statt Doppelbetrieb ohne Konzept
- ✓Verständliche Darstellung beider Wege für Ihre Verfahrensdokumentation
Journaling: die Erfassung, an der niemand vorbeikommt
Technisch gibt es zwei Wege. Der eine liest die Postfächer regelmäßig aus und übernimmt, was er dort vorfindet. Der andere – das Journaling – lässt sich vom Mailsystem von jeder ein- und ausgehenden Nachricht eine Kopie an eine dedizierte Adresse ausleiten, und zwar am Transportweg, bevor die Nachricht überhaupt zugestellt wird.
Für eine belastbare Aufbewahrung ist der zweite Weg der richtige. Er erfasst auch die Nachricht, die eine Mitarbeiterin nach zwei Minuten wieder löscht, und er ist unabhängig davon, ob jemand seine Ordner pflegt. Der Journaleintrag enthält zudem die vollständigen Angaben über Absender und alle Empfänger, einschließlich verdeckt gesetzter Kopien und der Auflösung von Verteilern – Informationen, die im zugestellten Postfacheintrag so nicht mehr vorliegen.
Wir richten das Journal so ein, dass es sowohl interne als auch externe Korrespondenz erfasst, prüfen die Regel nach jeder Änderung an Domänen oder Verteilern und überwachen den Journalfluss laufend. Ein stillgefallenes Journal, das erst nach Monaten auffällt, hinterlässt eine Lücke, die sich nicht mehr schließen lässt.
Der Vollständigkeit halber: Auch Nachrichten aus Fachanwendungen, die über Ihre Domäne versenden – etwa Rechnungsversand aus der Warenwirtschaft –, gehören in die Erfassung. Diese Versandwege werden bei der Ersteinrichtung häufig übersehen.
- ✓Journalregel für ein- und ausgehende sowie interne Nachrichten
- ✓Vollständige Empfängerangaben inklusive aufgelöster Verteiler
- ✓Unabhängigkeit vom Löschverhalten einzelner Anwender
- ✓Einbindung versendender Fachanwendungen in die Erfassung
- ✓Laufende Überwachung des Journalflusses auf Lücken
- ✓Prüfung der Regeln nach Änderungen an Domänen und Verteilern
Exchange Online, Microsoft 365 und die Frage nach dem Zusatzarchiv
Microsoft 365 bringt eigene Funktionen zur Aufbewahrung mit: Richtlinien, die das Löschen für einen definierten Zeitraum verhindern, ein erweitertes Onlinearchiv sowie Recherchewerkzeuge für rechtliche Auseinandersetzungen. Für einen Teil der Anforderungen reicht das aus, und wir sagen das auch, statt reflexhaft ein zusätzliches Produkt zu verkaufen.
Es gibt allerdings Punkte, die man vorher kennen sollte. Die Aufbewahrung liegt in derselben Verwaltungsumgebung wie die Postfächer, weshalb ein übernommenes Administratorkonto beide Seiten betrifft. Der Funktionsumfang hängt stark von der gebuchten Lizenzstufe ab, und was heute in Ihrem Plan enthalten ist, kann sich ändern. Beim Wechsel des Anbieters oder beim Abschalten von Abonnements stellt sich die Frage, in welcher Form die Bestände das System verlassen. Und ein reiner Löschschutz erzeugt noch keine Verfahrensdokumentation.
Ein eigenständiges Archiv – im eigenen Haus oder bei einem europäischen Betreiber – schafft hier Unabhängigkeit: getrennte Verwaltung, eigene Berechtigungen, geordneter Export und ein Bestand, der auch nach einem Plattformwechsel erhalten bleibt. Wir stellen beide Wege mit Kosten und Aufwand nebeneinander und entscheiden anhand Ihrer Anforderungen an Unabhängigkeit, Nachweisführung und Betriebsdauer.
Für hybride Umgebungen mit einem verbleibenden lokalen Mailserver richten wir die Erfassung so ein, dass beide Wege in denselben Bestand münden und keine Nachricht durch die Lücke zwischen den Systemen fällt.
- ✓Bewertung der plattformeigenen Aufbewahrung gegen ein eigenständiges Archiv
- ✓Berücksichtigung von Lizenzstufe und enthaltenem Funktionsumfang
- ✓Trennung der Verwaltungsrechte von Postfach- und Archivumgebung
- ✓Geordneter Export und Unabhängigkeit bei einem Plattformwechsel
- ✓Einheitliche Erfassung in hybriden Umgebungen
- ✓Speicherung bei europäischen Betreibern mit Verarbeitung in der EU
Postfächer entlasten und Altbestände übernehmen
Sobald ein Archiv vorhanden ist, lässt es sich für einen zweiten Zweck nutzen. Ältere Nachrichten und besonders große Anhänge werden nach definierten Regeln aus dem Postfach entfernt und durch einen Verweis ersetzt, über den sie weiterhin mit einem Klick erreichbar bleiben. Für die Anwenderin ändert sich am Arbeitsablauf wenig, für das System eine Menge: kleinere Postfächer, schnellere Suche, kürzere Synchronisation auf Notebooks und Smartphones.
Wie weit diese Auslagerung geht, stimmen wir mit den Fachbereichen ab. Wer täglich in Vorgängen aus dem Vorjahr arbeitet, braucht andere Regeln als die Buchhaltung. Wir beginnen bewusst zurückhaltend und verschärfen die Regeln erst, wenn der Umgang im Alltag eingespielt ist.
Ein eigener Arbeitsschritt ist die Übernahme dessen, was sich über die Jahre angesammelt hat: lokale Archivdateien auf einzelnen Rechnern, Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender, Bestände aus einem abgelösten Vorgängersystem. Wir sammeln diese Quellen ein, prüfen sie auf Lesbarkeit, entfernen Dubletten und führen sie in den Archivbestand über. Erfahrungsgemäß ist das der aufwendigste Teil eines Archivierungsprojekts – und der, der die meisten Überraschungen birgt.
Nach der Übernahme ist die geschäftliche Korrespondenz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters unabhängig von seinem Postfach verfügbar. Das Postfach selbst kann damit nach dem vereinbarten Zeitraum aufgelöst werden, statt jahrelang als Karteileiche Lizenzkosten zu verursachen.
- ✓Regelbasierte Auslagerung älterer Nachrichten und großer Anhänge
- ✓Weiterhin direkter Zugriff über Verweise im gewohnten Programm
- ✓Abgestufte Regeln je Abteilung und Arbeitsweise
- ✓Übernahme lokaler Archivdateien von den Arbeitsplätzen
- ✓Einlesen von Beständen aus abgelösten Vorgängersystemen
- ✓Auflösung nicht mehr benötigter Postfächer nach der Übernahme
Zugriff im Streitfall und im Prüfungsfall
Der Wert eines Archivs zeigt sich in dem Moment, in dem etwas gesucht wird. Ein Kunde bestreitet eine Terminzusage, ein Lieferant eine Preisvereinbarung, eine Prüferin fragt nach der Korrespondenz zu einem bestimmten Vorgang. Dann muss sich innerhalb kurzer Zeit nachweisen lassen, was wann an wen ging.
Wir richten dafür abgestufte Rechte ein. Anwender sehen ihre eigene Korrespondenz und finden darin, was sie im Alltag brauchen. Übergreifende Recherchen über mehrere Postfächer hinweg sind an einen definierten Personenkreis gebunden, laufen nach einem vereinbarten Verfahren ab und werden vollständig protokolliert – wer wann wonach gesucht und was eingesehen hat. Diese Protokollierung schützt beide Seiten und ist bei Mitbestimmung regelmäßig die Voraussetzung dafür, dass eine Betriebsvereinbarung zustande kommt.
Gefundene Vorgänge lassen sich als abgeschlossener Satz exportieren, mit den technischen Kopfdaten, die die Zustellung belegen. Für Prüfungssituationen richten wir auf Wunsch einen zeitlich und inhaltlich begrenzten Zugang ein, der nur den angeforderten Ausschnitt zeigt statt des gesamten Bestands.
Wichtig ist auch der umgekehrte Fall: Läuft ein Verfahren, dürfen betroffene Nachrichten nicht durch die normalen Löschregeln entfernt werden. Wir setzen dafür eine gezielte Sperre auf den betroffenen Bestand, die die reguläre Frist aussetzt, bis sie aufgehoben wird.
- ✓Eigenrecherche der Anwender in der eigenen Korrespondenz
- ✓Übergreifende Recherche nur durch benannte Personen
- ✓Vollständige Protokollierung jedes weitergehenden Zugriffs
- ✓Export von Vorgängen mit belegenden technischen Kopfdaten
- ✓Zeitlich und inhaltlich begrenzter Prüfungszugang
- ✓Gezielte Löschsperre für Bestände in laufenden Verfahren
Löschkonzept, Datenschutz und private Nutzung
Aufbewahrungspflicht und Datenschutz ziehen in unterschiedliche Richtungen. Das Handels- und Steuerrecht verlangt, bestimmte Unterlagen über Jahre vorzuhalten; die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, personenbezogene Daten nicht länger zu speichern, als es der Zweck erfordert. Beides zusammen bedeutet: Ein Archiv, das alles unbegrenzt behält, ist nicht die sichere Variante, sondern eine eigene Angriffsfläche.
Wir bilden deshalb ein Löschkonzept ab. Nach Ablauf der jeweils vorgegebenen Frist werden Bestände nachvollziehbar entfernt, mit dokumentiertem Löschlauf und Protokoll. Welche Fristen dabei anzusetzen sind und wie unterschiedliche Nachrichtentypen zu klassifizieren sind, gibt erneut Ihr Steuerberater beziehungsweise Ihr Datenschutzbeauftragter vor – wir setzen es um und machen die Wirkung der Regeln vorab an Beispielen sichtbar, bevor irgendetwas tatsächlich gelöscht wird.
Ein eigener Punkt ist die private Nutzung des dienstlichen Postfachs. Wo sie erlaubt oder stillschweigend geduldet wird, erschwert das die vollständige Erfassung erheblich, weil private Kommunikation besonderen Schutz genießt. Der saubere Weg ist eine klare Regelung – häufig ein Verbot der privaten Nutzung mit gleichzeitigem Angebot eines anderen Wegs – die Sie mit Personalvertretung und Datenschutzbeauftragtem treffen. Wir liefern die technischen Möglichkeiten, etwa die Kennzeichnung privater Nachrichten durch die Anwender selbst, und weisen auf die Konsequenzen jeder Variante hin.
Ebenso gehört die Auskunftsfähigkeit dazu: Verlangt eine Person Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten, muss sich das Archiv gezielt danach durchsuchen lassen. Ein Bestand, der nur chronologisch abgelegt ist, macht diese Auskunft zur Suchaktion.
- ✓Löschkonzept mit Fristen nach Vorgabe Ihrer Berater
- ✓Nachvollziehbare Löschläufe mit Protokoll
- ✓Simulation der Löschregeln vor der ersten scharfen Ausführung
- ✓Technische Behandlung privat gekennzeichneter Nachrichten
- ✓Unterstützung bei Auskunftsersuchen zu gespeicherten Daten
- ✓Verschlüsselte Ablage und getrennte Berechtigungen für den Archivbestand
Verstreute Postfachdateien und ein Prüfungstermin: Archivaufbau in einem Ingenieurbüro
Ein Ingenieurbüro mit 30 Arbeitsplätzen im Münchner Westen hatte eine Betriebsprüfung angekündigt bekommen und stellte fest, dass sich die Korrespondenz zu mehreren Projekten nicht geschlossen nachweisen ließ. Die Bestände lagen in persönlichen Postfächern, in siebzehn lokalen Archivdateien auf Einzelrechnern und teilweise nur noch bei ehemaligen Mitarbeitenden, deren Postfächer bereits aufgelöst worden waren. Wir haben zunächst ein Journal eingerichtet, damit ab sofort lückenlos erfasst wird, anschließend die auffindbaren Altbestände eingesammelt, auf Lesbarkeit geprüft, entdoppelt und in ein eigenständiges Archiv mit Speicherung in Deutschland überführt. Die Fristen und die Klassifizierung der Nachrichtentypen gab der Steuerberater des Büros vor; wir haben sie konfiguriert, die Wirkung der Löschregeln vorab an Beispielbeständen gezeigt und die Konfiguration für seine Prüfung dokumentiert. Ergänzend wurde ein Recherchezugang mit Protokollierung für die Geschäftsführung eingerichtet.
Wir dachten, unsere Mails seien gesichert, weil es ein Backup gibt. Dass wir daraus keinen einzelnen Vorgang von vor vier Jahren herausholen können, hat uns erst die Vorbereitung auf die Prüfung gezeigt. Heute dauert so eine Suche zwei Minuten.
Ingenieurbüro in München, 30 Arbeitsplätze
Häufige Fragen
Nein, und das ist bewusst so. Diese Leistung ist die technische Umsetzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Fristen für Ihre Unterlagen gelten und welche Nachrichtentypen darunterfallen, bestimmt Ihr Steuerberater oder Rechtsbeistand. Wir nehmen dessen Vorgaben auf, bilden sie im Archiv ab und dokumentieren die Konfiguration so, dass er sie nachvollziehen und prüfen kann.
Weil beide unterschiedliche Aufgaben haben. Eine Sicherung stellt Zustände wieder her und wird planmäßig überschrieben. Ein Archiv hält einzelne Nachrichten über Jahre unveränderbar vor und macht sie gezielt durchsuchbar. Aus einer Sicherung eine bestimmte Nachricht von vor Jahren zu holen, bedeutet, den passenden Stand zu suchen und zurückzuspielen. Beides ist nötig, keines ersetzt das andere.
Beim Journaling erzeugt das Mailsystem von jeder Nachricht schon auf dem Transportweg eine Kopie für das Archiv, bevor sie zugestellt wird. Dadurch ist die Erfassung unabhängig davon, ob jemand seine Nachrichten behält, verschiebt oder sofort löscht. Zusätzlich enthält der Journaleintrag die vollständigen Empfängerangaben inklusive aufgelöster Verteiler, die im Postfach so nicht mehr sichtbar sind.
In manchen Fällen ja. Zu bedenken sind aber die Abhängigkeit von der gebuchten Lizenzstufe, die gemeinsame Verwaltungsumgebung mit den Postfächern und die Frage, in welcher Form die Bestände das System bei einem Anbieterwechsel verlassen. Ein eigenständiges Archiv schafft hier Unabhängigkeit. Wir stellen beide Varianten mit Kosten und Aufwand nebeneinander, statt pauschal ein Zusatzprodukt zu empfehlen.
Nein. Anwender sehen ausschließlich ihre eigene Korrespondenz. Eine übergreifende Recherche über mehrere Postfächer ist an einen benannten Personenkreis gebunden, folgt einem vereinbarten Verfahren und wird vollständig protokolliert – wer wann wonach gesucht und was eingesehen hat. Diese Protokollierung ist meist die Voraussetzung dafür, dass eine Betriebsvereinbarung zum Archiv zustande kommt.
Das ist der schwierigste Punkt jedes Archivierungsprojekts. Ist private Nutzung erlaubt oder geduldet, genießt diese Kommunikation besonderen Schutz und die vollständige Erfassung wird erheblich komplizierter. Die Regelung dazu treffen Sie mit Personalvertretung und Datenschutzbeauftragtem. Wir stellen die technischen Möglichkeiten bereit, etwa die Kennzeichnung privater Nachrichten, und benennen die Folgen jeder Variante offen.
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