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DESATIV
Dokumentenmanagement in Aschheim und Dornach

Versandpapiere, die auch nach Wochen auffindbar sind

Für Handel, Großhandel und Logistikbetriebe in Aschheim und Dornach: Frachtbriefe, Packlisten und Ablieferbelege gehören an die Sendung – digital und ohne Suche im Ordner.

Rund 12 km östlich von uns liegt Aschheim samt Ortsteil Dornach – ein Standort, an dem Gewerbe, Logistik sowie Handel und Großhandel den Ton angeben. Die Unterlagen, die hier den Ausschlag geben, sind Versandpapiere: Frachtbriefe, Packlisten, Ablieferbelege, Zollunterlagen, quittierte Durchschriften. Sie entstehen in großer Zahl, werden unterschrieben zurückgereicht und landen in Ordnern nach Wochen oder Touren. Kommt vier Wochen später eine Rückfrage zu einer Sendung, beginnt die Suche.

Steuerfachangestellte prüft Unterlagen am Notebook

Beleg an der Sendung

Papiere hängen an Auftrag und Sendungsnummer, nicht an einem Ordner nach Kalenderwoche.

Rückläufer erfasst

Quittierte Ablieferbelege werden nach Rückkehr digitalisiert und der Sendung zugeordnet.

Barcode statt Tippen

Die Zuordnung erfolgt über vorhandene Sendungsnummern, nicht über manuelle Eingaben.

Auskunft in Minuten

Rückfragen von Kunden und Speditionen lassen sich ohne Gang ins Archiv beantworten.

rund 12 km
von unserem Sitz östlich nach Aschheim und Dornach
Sendungsnummer
Zugriffsweg auf alle Papiere eines Vorgangs
im Versand
Ort der Erfassung statt in der Verwaltung

Was eine Rückfrage zu einer alten Sendung kostet

Ein Kunde meldet eine Fehlmenge, eine Spedition stellt eine Nachberechnung, ein Empfänger bestreitet den Erhalt. In allen drei Fällen wird derselbe Nachweis gebraucht: der quittierte Beleg zu einer bestimmten Sendung.

Liegt er in einem Ordner nach Kalenderwoche, muss zuerst das Datum ermittelt und dann geblättert werden. Bei mehreren Rückfragen pro Woche summiert sich das zu einer Beschäftigung, die niemand als solche wahrnimmt, weil sie über viele Personen verteilt ist.

  • Belegsuche beginnt mit der Ermittlung des Versanddatums
  • Ordner nach Wochen statt nach Auftrag oder Kunde
  • Nachweise über Ablieferung nicht kurzfristig verfügbar
  • Rückfragen binden Zeit im Lager und im Innendienst

Erfassung im Versandbereich

Wir setzen den Erfassungspunkt dorthin, wo die Papiere entstehen und zurückkommen: in den Versandbereich. Ausgehende Dokumente gehen ohnehin durch das System, eingehende Rückläufer werden gebündelt gescannt.

Die Zuordnung läuft über die vorhandene Sendungs- oder Auftragsnummer als Barcode. Das ist deutlich zuverlässiger als eine Erkennung des Belegtexts, weil quittierte Durchschriften oft schlecht lesbar, gefaltet oder gestempelt sind.

  • Erfassungspunkt im Versandbereich statt in der Verwaltung
  • Gebündeltes Scannen zurückkommender Belege
  • Zuordnung über vorhandene Barcodes
  • Prüfschritt für Belege ohne lesbaren Code

Alles zu einer Sendung an einem Ort

Der eigentliche Nutzen entsteht, wenn Auftrag, Lieferschein, Frachtpapier, Ablieferbeleg und Rechnung als zusammenhängender Vorgang geführt werden. Eine Rückfrage lässt sich dann über die Sendungsnummer beantworten, ohne dass jemand mehrere Ablagen bemüht.

Über eine Anbindung an das Warenwirtschaftssystem lassen sich Auftrags- und Kundennummern übernehmen. Ob und wie weit das mit Ihrem System möglich ist, prüfen wir vor der Auswahlentscheidung und nicht danach.

  • Zusammenhängender Vorgang von Auftrag bis Ablieferung
  • Auskunft über die Sendungsnummer statt über das Datum
  • Übernahme von Auftrags- und Kundennummern aus der Warenwirtschaft
  • Prüfung der Schnittstellen vor der Systementscheidung

Fehlende Rückläufer sichtbar machen

Ein Nebeneffekt der digitalen Erfassung ist der Blick auf das, was fehlt. Wenn zu einer Sendung nach einer festgelegten Zeitspanne kein quittierter Beleg vorliegt, lässt sich das auswerten, statt es erst bei einer Beanstandung zu bemerken.

Wir richten dafür eine gespeicherte Auswertung ein. Das ersetzt keine Prozesskontrolle, macht aber die Lücken sichtbar, die in Papierordnern strukturell unsichtbar bleiben.

  • Gespeicherte Auswertung offener Rückläufer
  • Frist je Sendungsart als Merkmal hinterlegt
  • Lücken werden vor der Beanstandung erkennbar
  • Keine zusätzliche Erfassung durch das Versandpersonal

Aufbewahrung von Versand- und Handelsunterlagen

Für Handels- und Versandunterlagen bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die sich nach Art des Belegs unterscheiden; im grenzüberschreitenden Verkehr können weitere Nachweispflichten hinzukommen. Digitale Aufzeichnungen unterliegen zusätzlich Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit.

Welche Frist für welchen Beleg verbindlich gilt und ob das Papier nach der Digitalisierung vernichtet werden darf, legt Ihr Steuerberater oder Ihre Rechtsberatung fest. Wir treffen diese Festlegung nicht, sondern setzen sie um, dokumentieren den Erfassungsablauf und erzeugen nach Fristablauf einen Löschvorschlag zur Bestätigung.

  • Verbindliche Fristfestlegung durch Ihre Steuer- oder Rechtsberatung
  • Dokumentierter Erfassungsablauf für den Prüfungsfall
  • Unveränderbare Ablage innerhalb der laufenden Frist
  • Löschvorschlag statt automatischer Löschung
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.

Häufige Fragen

Ja, das ist der Normalfall. Der Vorgang bleibt offen, bis der Beleg eintrifft, und die Zuordnung erfolgt beim Scannen über den Barcode. Zusätzlich lässt sich auswerten, zu welchen Sendungen nach einer festgelegten Zeitspanne noch kein Rückläufer vorliegt.

Nein, solange eine Nummer vorhanden ist, über die sich der Beleg Ihrer Sendung zuordnen lässt. Wo fremde Papiere keinen passenden Code tragen, sehen wir einen kurzen Prüfschritt vor, in dem die Zuordnung bestätigt wird. Das betrifft erfahrungsgemäß nur einen Teil des Aufkommens.

Technisch möglich ist ein eingegrenzter Zugriff auf Unterlagen zu den eigenen Aufträgen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Aufkommen an Rückfragen ab. Wichtig ist die saubere Abgrenzung, damit ausschließlich Unterlagen des jeweiligen Kunden sichtbar sind.

Beim Scannen gebündelter Rückläufer liegt er im Bereich weniger Minuten je Stapel, weil die Zuordnung über den Code läuft. Aufwendiger wird es nur bei Belegen ohne lesbaren Code. Wir messen den Anteil dieser Fälle vorab an einer Stichprobe aus Ihrem Bestand.

Die bleiben in aller Regel im Archiv. Wir setzen einen Stichtag für die digitale Erfassung und scannen aus dem Altbestand nur, was zu offenen Vorgängen gehört. Ein flächendeckendes Nachscannen alter Versandordner rechnet sich praktisch nie.

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