Firmendaten unter Kontrolle, ohne das Privatleben mitzuverwalten
Wir richten Mobile Device Management mit Microsoft Intune ein: verwaltete Firmengeräte, sauber abgegrenzte Arbeitsprofile auf Privatgeräten und durchsetzbare Sicherheitsrichtlinien – mit klarer Aussage darüber, was der Arbeitgeber sehen kann und was nicht.
Auf jedem Smartphone, das Firmen-E-Mail empfängt, liegen Unternehmensdaten. Geht das Gerät verloren oder verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen, muss geklärt sein, was mit diesen Daten passiert. Mobile Device Management schafft dafür die technische Grundlage – und wirft zugleich Fragen auf, die nicht technisch sind: Was darf der Arbeitgeber einsehen, was passiert mit privaten Fotos bei einer Fernlöschung, wer entscheidet über die Richtlinien. Diese Fragen klären wir vor der Einführung, nicht danach.

Trennung privat und dienstlich
Arbeitsprofil und privater Bereich bleiben technisch getrennt – Daten wandern nicht hin und her
Automatische Einrichtung
Neue Geräte konfigurieren sich beim ersten Start selbst, ohne Vorbereitung durch die IT
Ehrliche Grenzen der Fernlöschung
Wir benennen genau, wann eine Löschung greift – und wann sie ins Leere läuft
Transparente Richtlinien
Eine verständliche Übersicht, was verwaltet wird und was für Mitarbeitende unsichtbar bleibt
Firmengerät oder Privatgerät – zwei verschiedene Welten
Beim Firmengerät gehört das Gerät dem Unternehmen. Es kann vollständig verwaltet werden: Apps vorgeben, Einstellungen erzwingen, private Nutzung einschränken oder untersagen, im Verlustfall komplett löschen. Der Verwaltungsaufwand ist gering, die Rechtslage klar. Der Preis sind Anschaffungskosten und für viele Mitarbeitende das zweite Gerät in der Tasche.
Beim Privatgerät im dienstlichen Einsatz – BYOD – gehört das Gerät dem Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber darf es nicht vollständig kontrollieren, und er sollte es auch nicht wollen: Jeder Zugriff auf private Daten schafft Haftungsrisiken. Technisch löst das ein getrenntes Arbeitsprofil, das nur den dienstlichen Bereich verwaltet.
Auf Android-Geräten funktioniert diese Trennung über Android Enterprise sehr sauber: Dienstliche Apps liegen in einem eigenen Profil mit eigenem Speicher, erkennbar an einem Symbol. Auf iOS gibt es kein vergleichbares zweites Profil; hier arbeitet Intune mit App-Schutzrichtlinien, die die Datenweitergabe aus verwalteten Apps heraus unterbinden. Beide Wege funktionieren, die iOS-Variante ist konzeptionell etwas weicher.
Unsere Empfehlung hängt vom Umfeld ab. Wo regelmäßig mit sensiblen Daten gearbeitet wird, raten wir zu Firmengeräten. Für gelegentlichen Zugriff auf Mail und Kalender ist ein Arbeitsprofil auf dem Privatgerät oft der verhältnismäßigere Weg.
- ✓Firmengerät: vollständige Verwaltung, klare Rechtslage, höhere Kosten
- ✓BYOD: getrenntes Arbeitsprofil, kein Zugriff auf private Bereiche
- ✓Android Enterprise mit technisch sauber getrenntem Arbeitsprofil
- ✓iOS mit App-Schutzrichtlinien statt eigenem zweiten Profil
- ✓Kein Zugriff des Arbeitgebers auf private Fotos, Nachrichten und Apps
- ✓Empfehlung Firmengerät bei regelmäßigem Umgang mit sensiblen Daten
- ✓Schriftliche Nutzungsvereinbarung als Grundlage für BYOD
Microsoft Intune als Verwaltungsplattform
Für Unternehmen, die ohnehin Microsoft 365 einsetzen, ist Intune in den meisten Fällen die naheliegende Wahl: Es ist in vielen Business- und Enterprise-Plänen bereits enthalten, nutzt die vorhandenen Benutzerkonten aus Entra ID und greift mit den Bedingungen des Zugriffs direkt in die Anmeldung an Microsoft-365-Diensten ein.
Damit lässt sich der zentrale Hebel umsetzen: Nur verwaltete und regelkonforme Geräte erhalten Zugriff auf Firmendaten. Ein Smartphone ohne Bildschirmsperre, mit veralteter Systemversion oder mit erkennbar aufgehobenen Systembeschränkungen kommt gar nicht erst an die Postfächer.
Intune verwaltet dabei nicht nur Mobilgeräte, sondern auch Windows-Notebooks und Macs. In vielen Projekten ist das der eigentliche Gewinn: eine Verwaltungsplattform für alle Endgeräte statt getrennter Werkzeuge für Mobil und Desktop.
- ✓In vielen Microsoft-365-Plänen bereits lizenziert
- ✓Nutzung vorhandener Benutzerkonten und Gruppen aus Entra ID
- ✓Zugriff auf Firmendaten nur für regelkonforme Geräte
- ✓Prüfung von Verschlüsselung, Bildschirmsperre und Systemversion
- ✓Blockade von Geräten mit aufgehobenen Systembeschränkungen
- ✓Gemeinsame Verwaltung von Android, iOS, Windows und macOS
- ✓Automatische Verteilung und Aktualisierung dienstlicher Apps
Richtlinien, die im Alltag tragen
Richtlinien wirken nur, wenn sie durchgehalten werden. Zu strenge Vorgaben führen dazu, dass Mitarbeitende Wege daran vorbei suchen – Dokumente über den privaten Mail-Account, Dateien in der privaten Cloud. Damit ist für die Sicherheit nichts gewonnen, im Gegenteil.
Wir setzen deshalb auf eine überschaubare Zahl wirksamer Vorgaben: Geräteverschlüsselung, Bildschirmsperre mit angemessener Zeit, aktuelle Systemversion, keine Weitergabe von Firmendaten in nicht verwaltete Apps. Das deckt den überwiegenden Teil des realen Risikos ab.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Sperrzeit. Fünfzehn Sekunden sind sicherheitstechnisch gut und im Alltag lästig; fünf Minuten sind bequem und bei Verlust riskant. Wir arbeiten meist mit ein bis zwei Minuten und biometrischer Entsperrung – ein Kompromiss, der akzeptiert wird und deshalb wirkt.
- ✓Verschlüsselung des Gerätespeichers als Grundvoraussetzung
- ✓Bildschirmsperre mit praxistauglicher Zeit und biometrischer Entsperrung
- ✓Mindestanforderung an die Systemversion mit Übergangsfrist
- ✓Keine Weitergabe von Firmendaten in nicht verwaltete Apps
- ✓Kein Kopieren aus dienstlichen in private Anwendungen
- ✓Verwaltete Browser-Umgebung für den Zugriff auf interne Webanwendungen
- ✓Bewusster Verzicht auf Vorgaben, die im Alltag umgangen würden
Fernlöschung und ihre Grenzen
Die Fernlöschung wird oft als Absicherung für den Verlustfall verstanden. Sie funktioniert – unter Bedingungen, die man kennen sollte. Der Löschbefehl erreicht das Gerät nur, wenn es eingeschaltet ist und eine Netzverbindung hat. Ein ausgeschaltetes Gerät oder eines mit entnommener SIM-Karte im Flugmodus führt den Befehl nicht aus. Bei einem gezielten Diebstahl, bei dem das Gerät sofort abgeschaltet wird, läuft die Fernlöschung ins Leere.
Der eigentliche Schutz ist daher die Verschlüsselung in Kombination mit einer Bildschirmsperre. Ein verschlüsseltes, gesperrtes Gerät ist auch ohne Löschung nicht ohne Weiteres auszulesen. Die Fernlöschung ist eine zusätzliche Maßnahme, nicht die erste Verteidigungslinie.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zweier Löschvarianten. Die selektive Löschung entfernt nur die Firmendaten – Arbeitsprofil, dienstliche Apps, Zugangsdaten – und lässt private Daten unangetastet. Die vollständige Löschung setzt das Gerät zurück. Bei Privatgeräten kommt für uns ausschließlich die selektive Löschung in Betracht, und das steht auch so in der Nutzungsvereinbarung.
Beim Austritt eines Mitarbeitenden ist die selektive Löschung der Regelfall: Firmendaten werden entfernt, private Fotos und Nachrichten bleiben. Das ist technisch sauber und vermeidet Auseinandersetzungen.
- ✓Löschbefehl greift nur bei eingeschaltetem Gerät mit Netzverbindung
- ✓Bei sofort abgeschaltetem Gerät läuft die Fernlöschung ins Leere
- ✓Verschlüsselung und Bildschirmsperre als eigentlicher Grundschutz
- ✓Selektive Löschung entfernt nur Firmendaten und Zugänge
- ✓Vollständige Löschung ausschließlich bei Firmengeräten
- ✓Bei Austritt: selektive Löschung als dokumentierter Standardprozess
- ✓Sperrung des Kontozugriffs als sofort wirksame Sofortmaßnahme
Mitbestimmung und Transparenz gegenüber Mitarbeitenden
MDM-Systeme können Angaben über Gerätezustand und teilweise über Nutzung erfassen. Damit sind sie in Betrieben mit Betriebsrat regelmäßig mitbestimmungspflichtig, weil eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle technisch möglich wäre. Das ist keine Hürde, sondern ein normaler Vorgang – aber er braucht Zeit im Projektplan.
In der Praxis bewährt sich, den Betriebsrat früh einzubeziehen und die technischen Möglichkeiten offen darzustellen: Welche Daten werden erfasst, welche Auswertungen sind möglich, welche werden vertraglich ausgeschlossen. Aus dieser Grundlage entsteht üblicherweise eine Betriebsvereinbarung, die die zulässige Nutzung regelt. Wir liefern dafür die technische Beschreibung; die Verhandlung führen Sie mit Ihrem Gremium, die rechtliche Ausgestaltung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Unabhängig davon halten wir eine verständliche Information aller Mitarbeitenden für notwendig. Eine Seite in Klartext, was verwaltet wird, was der Arbeitgeber sehen kann und was nicht, senkt Widerstände deutlich. Die häufigste Sorge ist der Standort – und die lässt sich meist schnell ausräumen, weil Standortverfolgung in unseren Standardkonfigurationen nicht aktiviert ist.
- ✓Mitbestimmung des Betriebsrats bei MDM-Einführung regelmäßig gegeben
- ✓Frühe Einbindung des Gremiums mit offener technischer Darstellung
- ✓Technische Beschreibung als Grundlage für eine Betriebsvereinbarung
- ✓Vertraglicher Ausschluss nicht benötigter Auswertungsmöglichkeiten
- ✓Standortverfolgung in unseren Standardkonfigurationen deaktiviert
- ✓Verständliche Mitarbeiterinformation auf einer Seite
- ✓Klare Aussage, welche Daten für den Arbeitgeber unsichtbar bleiben
Einführung, Ausrollen und Betrieb
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme: Welche Geräte sind im Einsatz, welche gehören dem Unternehmen, wer greift womit auf Firmendaten zu. In dieser Phase kommt fast immer Unerwartetes zutage – Postfächer auf Geräten ausgeschiedener Mitarbeitender oder Systemversionen ohne Sicherheitsupdates.
Danach richten wir die Umgebung ein und testen sie mit einer kleinen Gruppe aus verschiedenen Bereichen. Deren Rückmeldungen bestimmen, wo Richtlinien nachjustiert werden. Erst dann folgt der Ausrollen in Wellen, üblicherweise abteilungsweise.
Für neue Geräte richten wir die automatische Registrierung ein: Ein Firmengerät konfiguriert sich beim ersten Einschalten selbst, ohne dass es zuvor durch die IT-Abteilung gehen muss. Das ist besonders bei verteilten Standorten und im Homeoffice ein spürbarer Unterschied.
Im Betrieb halten wir die Richtlinien aktuell, weil Systemversionen und Plattformvorgaben sich regelmäßig ändern. Ein MDM ohne Pflege verliert innerhalb von zwei Jahren einen erheblichen Teil seiner Wirkung.
- ✓01 Bestandsaufnahme aller Geräte mit Zugriff auf Firmendaten
- ✓02 Festlegung des Modells je Nutzergruppe: Firmengerät oder BYOD
- ✓03 Abstimmung von Richtlinien mit Geschäftsführung und Betriebsrat
- ✓04 Testbetrieb mit einer kleinen Gruppe aus mehreren Abteilungen
- ✓05 Ausrollen in Wellen, abteilungsweise mit Begleitung
- ✓06 Automatische Registrierung für alle neu beschafften Geräte
- ✓Laufend: Pflege der Richtlinien bei neuen Systemversionen
MDM-Einführung bei einem Pflegedienst mit 120 Mitarbeitenden
Ein ambulanter Pflegedienst aus München mit 120 Mitarbeitenden setzte 85 Diensthandys für Tourenplanung und Pflegedokumentation ein, dazu griffen rund 30 Mitarbeitende über Privatgeräte auf Dienstpläne und E-Mail zu. Bei der Bestandsaufnahme fanden sich vierzehn Geräte ohne Bildschirmsperre und acht mit Systemversionen ohne Sicherheitsupdates; auf sechs Geräten waren noch Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender eingerichtet. Die Diensthandys wurden als vollständig verwaltete Firmengeräte in Intune aufgenommen, mit fest vorgegebenen Apps und ohne Zugang zu privaten App-Stores. Auf den Privatgeräten wurde ein Arbeitsprofil eingerichtet, das ausschließlich Dienstplan- und Mail-App umfasst. Der Betriebsrat wurde von Beginn an einbezogen; strittig war vor allem die Standorterfassung, die daraufhin ausdrücklich ausgeschlossen und in der Betriebsvereinbarung festgehalten wurde. In den ersten neun Monaten gingen vier Diensthandys verloren; in drei Fällen griff die Fernlöschung, im vierten blieb das Gerät offline – dort trugen Verschlüsselung und Sperre.
Die Standortfrage war der eigentliche Knackpunkt. Erst als schriftlich stand, dass keine Ortung stattfindet, war die Sache im Team unstrittig – der technische Teil war danach der einfachere.
Ambulanter Pflegedienst aus München, 120 Mitarbeitende
Häufige Fragen
Bei einem verwalteten Arbeitsprofil auf dem Privatgerät nicht. Der Arbeitgeber sieht Gerätemodell, Systemversion, den Regelkonformitätsstatus und die im Arbeitsprofil installierten dienstlichen Apps. Private Fotos, Nachrichten, Browserverlauf und private Apps sind technisch nicht zugänglich. Bei vollständig verwalteten Firmengeräten ist der Einblick größer – auch dort schließen wir nicht benötigte Auswertungen in der Konfiguration und in der Betriebsvereinbarung aus.
Nein, bei Privatgeräten setzen wir ausschließlich die selektive Löschung ein. Sie entfernt das Arbeitsprofil mit den dienstlichen Apps, Daten und Zugängen. Private Fotos, Nachrichten und Apps bleiben unberührt. Eine vollständige Zurücksetzung ist technisch nur bei Firmengeräten vorgesehen, und diese Trennung halten wir in der Nutzungsvereinbarung schriftlich fest.
Weniger zuverlässig, als oft angenommen wird. Der Befehl erreicht das Gerät nur, wenn es eingeschaltet und mit dem Netz verbunden ist. Wer ein Gerät gezielt entwendet und sofort abschaltet, verhindert die Löschung. Der wirksame Schutz ist die Kombination aus Geräteverschlüsselung und Bildschirmsperre – ein verschlüsseltes, gesperrtes Gerät ist praktisch nicht auszulesen. Ergänzend sperren wir sofort den Kontozugriff, was unmittelbar wirkt.
In Betrieben mit Betriebsrat ist eine MDM-Einführung regelmäßig mitbestimmungspflichtig, weil das System eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle technisch ermöglichen würde. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung, die die zulässige Nutzung regelt. Wir liefern die technische Beschreibung und stellen offen dar, welche Auswertungen möglich wären und welche wir ausschließen. Die Verhandlung und die rechtliche Ausgestaltung liegen bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung.
Häufig nicht. Intune ist in Microsoft 365 Business Premium und in den gängigen Enterprise-Plänen enthalten. Bei Business Standard oder reinen Exchange-Plänen ist eine Zusatzlizenz je Nutzer erforderlich. Wir prüfen Ihren Lizenzbestand vor der Planung – in einigen Projekten war ein Planwechsel günstiger als die Zusatzlizenzierung.
Der Kontozugriff wird gesperrt, womit der Zugang zu Postfach und Dateien sofort endet. Anschließend wird das Arbeitsprofil selektiv gelöscht, sodass lokal gespeicherte Firmendaten und Zugangsdaten vom Gerät verschwinden. Bei Firmengeräten erfolgt vor der Rückgabe eine vollständige Zurücksetzung. Diesen Ablauf dokumentieren wir als festen Prozess, damit er nicht vom Einzelfall abhängt.
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