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DESATIV
IT für Rechtsanwaltskanzleien

Kanzlei-IT, die Fristen und Mandatsgeheimnis ernst nimmt

beA-Arbeitsplätze, die zuverlässig funktionieren, Kanzleisoftware mit sauberer Aktenverwaltung und ein Betrieb, in dem ein Systemausfall am Fristtag kein Restrisiko bleibt. Für Kanzleien in München und Umgebung.

In kaum einer Branche hat ein IT-Ausfall so unmittelbare rechtliche Folgen wie in einer Anwaltskanzlei. Wenn am Tag des Fristablaufs der beA-Arbeitsplatz streikt oder die Kanzleisoftware nicht startet, geht es nicht um Komfort, sondern um Haftung. Gleichzeitig unterliegen sämtliche verarbeiteten Daten dem Mandatsgeheimnis, dessen Verletzung nach § 203 StGB strafbewehrt ist – auch für Personen, die als technische Hilfspersonen Zugang zu diesen Informationen erhalten können. DESATIV betreut Kanzleien mit diesem doppelten Anspruch: verfügbar, wenn es zählt, und vertraulich in jeder Konstellation.

Anwalt am Schreibtisch vor dem Bildschirm im Kanzleibüro

beA-Arbeitsplätze, die laufen

Kartenleser, Client-Software, Java-Umgebung, Zertifikate und Berechtigungen sind eine bekannte Fehlerquelle. Wir richten sie sauber ein und halten sie aktuell – bevor der Fristtag kommt.

Kanzleisoftware sicher betrieben

Für Umgebungen der Klasse RA-MICRO oder Advoware sorgen wir für Serverauslegung, Datenbankpflege, Sicherung und Performance im Mehrbenutzerbetrieb.

Mandatsgeheimnis technisch abgesichert

Begrenzte und protokollierte Administrationszugriffe, Verschlüsselung, Berechtigungen entlang der Aktenstruktur und schriftliche Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden.

Kein Restrisiko am Fristtag

Redundante Wege für elektronischen Rechtsverkehr, dokumentierter Notbetrieb und geprüfte Wiederherstellung – damit Technik nie das Fristenrisiko ist.

< 60 Min.
Reaktionszeit bei Störungen im Kanzleibetrieb
2 Wege
Ausweichpfad für den elektronischen Rechtsverkehr
3-2-1
Backup-Regel als Mindeststandard für Aktendaten
München
Team vor Ort für Einsätze in Stadt und Umland

beA und elektronischer Rechtsverkehr im Kanzleialltag

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist für Kanzleien kein optionales Werkzeug mehr, sondern der reguläre Weg der Kommunikation mit Gerichten. Entsprechend kritisch ist die technische Kette dahinter: Kartenlesegerät, Karte, Treiber, Client-Software beziehungsweise Anbindung über die Kanzleisoftware, Zertifikate und die Berechtigungen der Mitarbeitenden im Postfach. Fällt ein Glied aus, steht der Versand.

Wir richten diese Kette geordnet ein, dokumentieren sie und aktualisieren sie kontrolliert statt reaktiv. Besonders wichtig ist die Vorbereitung auf Ausnahmen: abgelaufene oder gesperrte Karten, ein defektes Lesegerät, ein Update, das eine Komponente unbrauchbar macht. Für jeden dieser Fälle sollte in der Kanzlei bekannt sein, was der Ausweichweg ist und wer ihn auslösen darf.

Praktisch bewährt hat sich, mindestens zwei einsatzbereite Versandarbeitsplätze und Ersatzhardware vorzuhalten sowie Softwareaktualisierungen bewusst nicht am Tag vor bekannten Fristhäufungen einzuspielen.

  • Einrichtung und Dokumentation der kompletten beA-Arbeitsplatzkette
  • Verwaltung von Karten, Lesegeräten und Ersatzhardware
  • Kontrollierte Aktualisierung von Client, Treibern und Laufzeitumgebung
  • Mindestens zwei einsatzbereite Versandarbeitsplätze
  • Frühwarnung bei ablaufenden Karten und Zertifikaten
  • Dokumentierter Ausweichweg für Störungsfälle

Kanzleisoftware, Aktenverwaltung und Dokumentenmanagement

Die Kanzleisoftware ist das Rückgrat des Betriebs: Akten, Fristen, Wiedervorlagen, Zeiterfassung, Abrechnung und zunehmend auch die Dokumentenablage laufen darüber. Umgebungen der Klasse RA-MICRO oder Advoware stellen dabei spürbare Anforderungen an Datenbankserver, Datenträgerleistung und Netzwerklatenz – gerade wenn viele Anwender gleichzeitig in großen Akten arbeiten.

Wir legen die Serverumgebung entsprechend aus, kümmern uns um Datenbankpflege und Wartungsläufe, setzen Virenschutzausnahmen korrekt und überwachen die Kennzahlen, die im Alltag spürbar sind. Bei Fragen zur Anwendung selbst arbeiten wir mit dem Hersteller-Support zusammen; unsere Zuständigkeit ist die Infrastruktur und die Koordination, wenn die Ursache nicht eindeutig zuzuordnen ist.

Ein wiederkehrendes Thema ist die Ablage außerhalb der Kanzleisoftware: Dokumente, die auf Laufwerken, in Postfächern und auf Desktops verstreut liegen. Wir helfen dabei, diese Struktur zusammenzuführen, damit eine Akte tatsächlich vollständig ist – und im Zweifel auch von einer Vertretung gefunden wird.

  • Serverauslegung für Kanzleisoftware im Mehrbenutzerbetrieb
  • Datenbankpflege, Wartungsläufe und Leistungsüberwachung
  • Korrekte Virenschutz- und Freigabekonfiguration
  • Zusammenführung verstreuter Dokumentenablagen
  • Volltextsuche und geordnete Aktenstruktur
  • Zusammenarbeit mit dem Hersteller-Support bei Anwendungsfragen

Mandatsgeheimnis und § 203 StGB in der IT-Praxis

Die Verschwiegenheitspflicht der Anwaltschaft ist strafrechtlich abgesichert, und der Kreis der Verpflichteten erfasst auch mitwirkende Personen, zu denen technische Dienstleister gehören können, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu geschützten Informationen erhalten. Für die IT-Betreuung folgt daraus ein konkreter Gestaltungsauftrag: Zugriffe begrenzen, protokollieren und vertraglich absichern.

Wir arbeiten deshalb mit getrennten Administrationskonten, protokollierter Rechteausübung und – wo die Umgebung es zulässt – mit Zugriffen, die nur anlassbezogen freigegeben und danach wieder entzogen werden. Berechtigungen innerhalb der Kanzlei bilden wir entlang von Dezernaten, Sachbearbeitung und Mandatszuordnung ab, einschließlich Sperren für einzelne besonders sensible Akten.

Vertraglich gehören dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag, die schriftliche Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit und eine dokumentierte Darstellung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Sie Ihren Unterlagen beifügen können. Die rechtliche Bewertung, welche Anforderungen in Ihrer Konstellation konkret gelten, gehört zu Ihrer eigenen fachlichen Einschätzung oder zu Ihrer Kammer – diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Getrennte, protokollierte Administrationskonten
  • Anlassbezogene statt dauerhafter erhöhter Rechte
  • Berechtigungen entlang von Dezernat und Mandatszuordnung
  • Sperrmöglichkeit für besonders sensible Akten
  • Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung
  • Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen für Ihre Akte

Fristenkontrolle und die technische Seite der Haftungsvermeidung

Fristenkontrolle ist organisatorisch geregelt und bleibt anwaltliche Verantwortung. Die IT kann sie nicht ersetzen, aber sie kann sie stützen oder untergraben. Untergraben wird sie zum Beispiel durch Kalender, die zwischen Endgeräten nicht zuverlässig synchronisieren, durch Wiedervorlagen, die beim Ausfall eines Servers unsichtbar werden, oder durch Eingangspost, die in einem persönlichen Postfach liegt und niemandem sonst zugänglich ist.

Wir sorgen für die technische Zuverlässigkeit dieser Bausteine: verlässliche Synchronisation, Vertretungszugriffe auf Postfächer und Kalender, funktionierende Benachrichtigungen und – der wichtigste Punkt – dafür, dass der Zugriff auf Fristen und Wiedervorlagen auch bei einer Störung des Hauptsystems weiterhin möglich ist.

Ergänzend richten wir eine geordnete Eingangserfassung ein: Posteingang, Fax-Eingang, E-Mail und elektronische Zustellungen laufen an definierte Stellen statt in individuelle Postfächer, sodass Urlaub oder Krankheit keine Lücke in der Erfassung erzeugt.

  • Zuverlässige Kalender- und Aufgabensynchronisation
  • Vertretungszugriffe auf Postfächer, Kalender und Akten
  • Zugriff auf Fristen und Wiedervorlagen auch im Störungsfall
  • Zentrale Eingangserfassung statt persönlicher Postfächer
  • Überwachung von Zustellungs- und Benachrichtigungsdiensten
  • Regelmäßige Prüfung der Vertretungsregelungen im System

Revisionssichere Ablage und Aufbewahrung von Handakten

Handakten und mandatsbezogene Unterlagen müssen über einen längeren Zeitraum aufbewahrt und im Bedarfsfall vollständig vorgelegt werden können. Wird digital abgelegt, verschiebt sich die Anforderung auf die IT: Die Ablage muss nachvollziehbar, gegen unbemerkte Veränderung geschützt und über die gesamte Aufbewahrungsdauer lesbar bleiben.

Technisch heißt das für uns: Ablagesysteme mit Versionierung und Änderungsprotokoll, Sicherungen, die Archivbestände einschließen statt sie beim Aufräumen zu übersehen, sowie eine Formatstrategie, damit Dokumente auch in vielen Jahren noch geöffnet werden können. Ebenso wichtig ist der geordnete Weg am Ende der Aufbewahrung – kontrollierte Löschung statt vergessener Datenbestände.

Zur konkreten Dauer und zum Umfang der Aufbewahrungspflichten: Das ist eine berufs- und zivilrechtliche Frage, die Sie fachlich selbst beurteilen. Wir setzen die Vorgaben technisch um, die Sie uns nennen, und beraten Sie nicht rechtlich.

  • Versionierte Ablage mit Änderungsprotokoll
  • Schutz vor unbemerkter nachträglicher Veränderung
  • Datensicherung inklusive Archivbeständen
  • Formatstrategie für langfristige Lesbarkeit
  • Kontrollierte Löschung nach Ablauf der Aufbewahrung
  • Nachvollziehbare Bereitstellung bei Herausgabeverlangen

Sichere Kommunikation mit Mandanten und Gegenseite

Unverschlüsselte E-Mail ist für mandatsbezogene Inhalte ein bekanntes Problem, und der Alltag löst es meist pragmatisch: Man schickt es trotzdem. Statt darauf moralisch zu reagieren, richten wir Wege ein, die Mandanten tatsächlich nutzen – ein Portal oder einen geschützten Austauschbereich, der ohne Softwareinstallation auf Mandantenseite funktioniert.

Für den E-Mail-Verkehr selbst sorgen wir für die technische Grundhygiene: korrekte SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge, mehrstufige Filterung und Prüfung von Anhängen. Gerade Kanzleien sind ein beliebtes Ziel für Zahlungsbetrug per gefälschter Absenderadresse, etwa bei der Abwicklung von Fremdgeldern.

Ergänzend definieren wir klare Regeln für Zahlungsfreigaben und Änderungen von Bankverbindungen. Diese organisatorische Maßnahme verhindert in der Praxis mehr Schaden als jeder zusätzliche Filter.

  • Geschützter Austauschbereich für Mandantenunterlagen
  • Korrekte SPF-, DKIM- und DMARC-Konfiguration Ihrer Domain
  • Mehrstufige Filterung und Anhangsprüfung
  • Warnkennzeichnung externer Nachrichten
  • Feste Regeln für Zahlungsfreigaben und Bankdatenänderungen
  • Praxisnahe Sensibilisierung des Kanzleiteams

Betreuung, Notbetrieb und Wechsel des Dienstleisters

Kanzleien brauchen im Störungsfall keinen Ticketvorgang mit unbestimmter Laufzeit, sondern eine erreichbare Stelle mit Kenntnis der Umgebung. Wir arbeiten deshalb mit festen Ansprechpartnern, dokumentierten Systemen und verbindlichen Reaktionszeiten, gestaffelt nach Auswirkung auf den Betrieb.

Für den Ernstfall existiert ein Notbetriebskonzept: Welche Systeme müssen zuerst zurück – in Kanzleien in aller Regel Kanzleisoftware, Fristenkontrolle und der elektronische Rechtsverkehr –, wie lange darf das dauern, und womit wird in der Zwischenzeit gearbeitet. Die Wiederherstellung wird regelmäßig getestet, nicht angenommen.

Beim Wechsel eines bestehenden Dienstleisters beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme und einem schriftlichen Zustandsbericht. Die eigentliche Übernahme legen wir in eine Woche ohne Fristhäufung und ohne anstehende Termine, und wir übernehmen Kennwörter und Verträge geordnet statt stückweise.

  • Feste Ansprechpartner mit Kenntnis Ihrer Umgebung
  • Verbindliche, nach Auswirkung gestaffelte Reaktionszeiten
  • Notbetriebskonzept mit priorisierter Wiederanlaufreihenfolge
  • Regelmäßig getestete Wiederherstellung aus Sicherungen
  • Bestandsaufnahme und Zustandsbericht vor Übernahme
  • Geordnete Übergabe von Zugängen, Lizenzen und Verträgen
Aus der Praxis

Anwaltskanzlei mit 16 Berufsträgern: beA-Versand ohne Zittern am Fristtag

In einer Münchner Kanzlei war der elektronische Versand über Monate hinweg unzuverlässig: Nach jedem Update der Laufzeitumgebung streikte der Kartenleser an einzelnen Arbeitsplätzen, und es gab nur einen funktionierenden Versandplatz. Zweimal musste am Fristtag improvisiert werden. Wir haben die Arbeitsplatzkette vollständig dokumentiert, Aktualisierungen aus dem unkontrollierten Automatismus herausgenommen und in ein geprüftes Fenster verlegt, drei Arbeitsplätze als gleichwertige Versandplätze eingerichtet und Ersatzhardware hinterlegt. Parallel wurde eine Frühwarnung für ablaufende Karten und Zertifikate eingerichtet und ein schriftlicher Ausweichweg im Kanzleihandbuch verankert.

3
gleichwertige Versandarbeitsplätze statt einem
0
versandbedingte Zwischenfälle in zwölf Monaten
60 Tage
Vorlauf bei Warnung zu ablaufenden Karten
Der Unterschied ist nicht, dass nie mehr etwas kaputtgeht. Der Unterschied ist, dass wir wissen, was wir dann tun – und dass es einen zweiten Weg gibt.
Kanzleileitung
Rechtsanwaltskanzlei mit 16 Berufsträgern, München
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
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Häufige Fragen

Ja, die technische Seite: Kartenleser, Treiber, Laufzeitumgebung, Client-Software beziehungsweise die Anbindung über Ihre Kanzleisoftware sowie Ersatzhardware und Frühwarnung bei ablaufenden Karten. Wir richten die Umgebung so ein, dass es mindestens zwei einsatzbereite Versandplätze gibt, und spielen Aktualisierungen kontrolliert ein statt automatisch. Für Fragen zum Postfach selbst und zu Berechtigungen darin ist die zuständige Stelle beziehungsweise Ihr Softwarehersteller der richtige Ansprechpartner.

Wir behandeln uns selbst als potenzielles Risiko und gestalten den Zugriff entsprechend: getrennte Administrationskonten, protokollierte Zugriffe, anlassbezogen freigegebene Rechte statt dauerhafter Vollzugriffe. Vertraglich gehören ein Auftragsverarbeitungsvertrag und die schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden dazu. Welche Anforderungen sich aus § 203 StGB und dem Berufsrecht in Ihrer konkreten Konstellation ergeben, beurteilen Sie fachlich selbst – wir setzen die technischen Vorgaben um und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wir betreiben die Infrastruktur, auf der diese und vergleichbare Kanzleisoftware laufen: Serverauslegung, Datenbankpflege, Datenträgerleistung, Netzwerk, Sicherung und Performance im Mehrbenutzerbetrieb. Wir sind nicht der Hersteller-Support für die Anwendung selbst. Wenn unklar ist, ob eine Störung an der Anwendung oder an der Umgebung liegt, übernehmen wir die Klärung mit dem Hersteller, damit Sie nicht selbst zwischen zwei Stellen vermitteln.

Dafür gibt es vorab ein schriftliches Notbetriebskonzept mit klarer Reihenfolge: Kanzleisoftware, Fristenkontrolle und elektronischer Rechtsverkehr kommen zuerst zurück. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass es einen zweiten Versandweg und einen Zugriff auf Fristen und Wiedervorlagen gibt, der nicht am selben System hängt. Grundlage sind Sicherungen mit einer vom Netz getrennten, unveränderlichen Kopie und regelmäßig getestete Wiederherstellungen.

Das ist keine rein technische Frage, sondern hängt von berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bewertungen ab, die Sie treffen müssen. Technisch lässt sich vieles absichern: Verschlüsselung, Verarbeitung in Rechenzentren innerhalb der EU, Mehr-Faktor-Authentifizierung, protokollierte Zugriffe und vertragliche Regelungen mit den beteiligten Anbietern. Wir stellen Ihnen die technischen Rahmenbedingungen transparent dar, damit Sie oder Ihre Beratung darauf aufbauend entscheiden können.

Ja, weil das Fristenrisiko nicht mit der Kanzleigröße skaliert. Eine Einzelkanzlei mit drei Arbeitsplätzen verliert bei einem Serverausfall am Fristtag genauso viel wie eine große Sozietät. Der Umfang unterscheidet sich: Für kleine Kanzleien genügt meist ein solides Grundpaket aus geprüfter Datensicherung, Mehr-Faktor-Authentifizierung, zwei funktionsfähigen Versandplätzen, aktuellen Systemen und einer erreichbaren Ansprechstelle.

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