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DESATIV
DSGVO & IT-Compliance

Datenschutz, der technisch tatsächlich umgesetzt ist

Zwischen einer unterschriebenen Datenschutzerklärung und einer nachweislich abgesicherten IT liegt viel Arbeit. Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen so um, dass sie im Alltag funktionieren und im Prüfungsfall belegbar sind.

Viele mittelständische Unternehmen haben ihre Datenschutzdokumentation längst erstellt – oft mit externer Beratung, oft sorgfältig. Die technische Umsetzung hinkt dieser Dokumentation jedoch häufig hinterher: Berechtigungen sind über Jahre gewachsen, Löschfristen existieren auf dem Papier, aber nicht im Dateiserver, und niemand kann kurzfristig belegen, wer wann auf welche personenbezogenen Daten zugegriffen hat. Genau hier setzt DESATIV an. Wir übersetzen datenschutzrechtliche Anforderungen in konkrete Konfigurationen, Prozesse und Nachweise. Wichtig zur Einordnung: Unsere Leistung ist die technisch-organisatorische Umsetzung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine datenschutzrechtliche Bewertung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder Ihre Rechtsanwältin.

IT-Berater arbeitet mit dem Laptop an einem Büroarbeitsplatz

TOM, die nicht nur beschrieben sind

Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung und Wiederherstellbarkeit setzen wir in der Konfiguration um – und dokumentieren jede Maßnahme so, dass sie im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten belegbar ist.

Berechtigungskonzept mit klarer Struktur

Wer darf welche personenbezogenen Daten sehen? Wir räumen historisch gewachsene Freigaben auf und bauen ein Rollenmodell nach dem Prinzip der minimalen Rechte.

Löschkonzepte technisch verankert

Aufbewahrungs- und Löschregeln übersetzen wir in Retention-Richtlinien, Archivierungsregeln und dokumentierte Abläufe statt in gute Vorsätze.

Zuarbeit statt Rechtsberatung

Wir liefern die technischen Angaben, die Ihr Datenschutzbeauftragter für Verzeichnis, Auftragsverarbeitung und Risikobewertung benötigt – die rechtliche Einschätzung bleibt bei ihm.

100 %
dokumentierte technische Maßnahmen je Verarbeitung
24/7
Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe
4 Ebenen
Rollenmodell vom Standardnutzer bis zur Administration
jährlich
Review von Berechtigungen und Löschregeln

Was wir leisten – und was ausdrücklich nicht

DSGVO-Konformität hat eine rechtliche und eine technische Seite. Die rechtliche Seite umfasst die Prüfung von Rechtsgrundlagen, die Bewertung von Verarbeitungszwecken, die Formulierung von Einwilligungen und Datenschutzhinweisen sowie die Entscheidung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Diese Fragen beantwortet Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Rechtsberatung – nicht wir.

Unsere Leistung ist die technisch-organisatorische Umsetzung: Wir sorgen dafür, dass die Maßnahmen, die Ihre Dokumentation beschreibt, in der Infrastruktur auch tatsächlich existieren, wirksam sind und nachgewiesen werden können. Diese Abgrenzung nehmen wir ernst, weil pauschale Versprechen von 'DSGVO-Konformität' aus IT-Hand weder seriös noch belastbar sind.

In der Zusammenarbeit heißt das konkret: Ihr Datenschutzbeauftragter definiert die Anforderung, wir setzen sie um und liefern die technische Beschreibung zurück, die er für seine Dokumentation braucht. Wo uns Anforderungen technisch nicht umsetzbar erscheinen, sagen wir das – und schlagen Alternativen vor.

  • Technische Umsetzung definierter Schutzmaßnahmen
  • Nachvollziehbare Dokumentation jeder umgesetzten Maßnahme
  • Technische Zuarbeit für das Verarbeitungsverzeichnis
  • Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten
  • Keine rechtliche Bewertung von Verarbeitungszwecken
  • Keine Erstellung von Datenschutzerklärungen oder Einwilligungstexten

Technische und organisatorische Maßnahmen konkret umgesetzt

Die DSGVO fordert Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und nennt dabei Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit als Schutzziele. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von der Art der verarbeiteten Daten ab: Ein Ingenieurbüro mit Kundenkontaktdaten hat ein anderes Schutzniveau zu erreichen als eine Praxis mit Gesundheitsdaten.

Wir arbeiten die Maßnahmen entlang dieser Schutzziele ab und orientieren uns dabei an der Struktur des BSI-Grundschutzes. Für jede Maßnahme halten wir fest, welches System sie betrifft, wie sie konfiguriert ist und wie ihre Wirksamkeit überprüft wird. Diese Dokumentation ist der eigentliche Wert: Ohne sie lässt sich im Prüfungsfall nicht belegen, dass eine Maßnahme nicht nur existiert, sondern auch greift.

  • Verschlüsselung bei der Übertragung und bei der Speicherung
  • Zugangs-, Zugriffs- und Weitergabekontrolle je System
  • Trennung von Produktiv-, Test- und Archivdaten
  • Protokollierung administrativer und sicherheitsrelevanter Zugriffe
  • Wiederherstellbarkeit über getestete Backups
  • Strukturierte Maßnahmenbeschreibung nach BSI-Grundschutz

Berechtigungskonzept und Zugriffskontrolle

Die häufigste Schwachstelle im praktischen Datenschutz ist banal: zu viele Menschen sehen zu viele Daten. Über die Jahre werden Freigaben erteilt und nie zurückgenommen, Mitarbeitende wechseln die Abteilung und behalten alte Rechte, Praktikanten erhalten Vollzugriff auf ein Laufwerk, weil die passende Gruppe fehlt.

Wir bereinigen diese Situation systematisch. Zunächst erfassen wir, welche Ablagen und Fachanwendungen personenbezogene Daten enthalten und wer heute tatsächlich Zugriff hat. Darauf bauen wir ein Rollenmodell auf, das sich an Funktionen orientiert statt an Einzelpersonen – so bleibt es auch bei Personalwechseln beherrschbar.

Damit der bereinigte Zustand hält, verankern wir wiederkehrende Reviews: Berechtigungen werden regelmäßig gegen den Personalstand geprüft, Konten ausgeschiedener Mitarbeitender werden nach einem festgelegten Ablauf deaktiviert und später entfernt.

  • Erfassung aller Ablagen mit personenbezogenen Daten
  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept statt Einzelvergabe
  • Prinzip der minimalen Rechte auf Datei- und Anwendungsebene
  • Getrennte Administrationskonten mit erhöhter Absicherung
  • Definierter Ablauf beim Ein- und Austritt von Mitarbeitenden
  • Wiederkehrende Berechtigungsreviews mit Protokoll

Löschkonzept, Aufbewahrung und Betroffenenrechte

Löschen ist technisch anspruchsvoller, als es klingt. Personenbezogene Daten liegen selten an einer Stelle: Sie stehen in der Fachanwendung, im Dateiserver, im Postfach, im Backup und häufig zusätzlich in einer alten Exportdatei auf einem Laufwerk, das niemand mehr im Blick hat. Ein Löschkonzept muss all diese Orte kennen, sonst bleibt es Theorie.

Wir erstellen deshalb zunächst eine Übersicht der Speicherorte je Datenkategorie. Die Aufbewahrungsdauer selbst wird nicht von uns festgelegt – sie ergibt sich aus rechtlichen Vorgaben und der Bewertung Ihres Datenschutzbeauftragten. Was wir liefern, ist die technische Umsetzung: Retention-Richtlinien in Microsoft 365, Archivierungsregeln, automatisierte Bereinigungen und dokumentierte manuelle Abläufe dort, wo Automatisierung nicht möglich ist.

Für Auskunfts- und Löschersuchen bereiten wir vor, dass die relevanten Datenbestände überhaupt auffindbar sind. Ohne diese Vorarbeit wird jedes Betroffenenersuchen zur aufwendigen Suchaktion mit ungewissem Ergebnis.

  • Übersicht aller Speicherorte je Datenkategorie
  • Technische Umsetzung vorgegebener Aufbewahrungsregeln
  • Retention- und Archivierungsrichtlinien in Microsoft 365
  • Umgang mit personenbezogenen Daten in Backup-Beständen
  • Auffindbarkeit von Daten für Auskunfts- und Löschersuchen
  • Dokumentierte Abläufe, wo automatisches Löschen nicht möglich ist

Auftragsverarbeitung und eingesetzte Dienstleister

Fast jedes Unternehmen gibt personenbezogene Daten an Dritte weiter – an den Cloud-Anbieter, das Lohnbüro, den Newsletter-Dienst oder an uns als IT-Dienstleister. Für diese Konstellationen sieht die DSGVO Verträge zur Auftragsverarbeitung vor. Deren Abschluss und rechtliche Prüfung liegt bei Ihnen und Ihrer Beratung.

Wir tragen die technische Seite bei: eine belastbare Übersicht, welche IT-Dienste tatsächlich im Einsatz sind, wo deren Daten liegen und welche Schnittstellen bestehen. Erfahrungsgemäß fördert allein diese Bestandsaufnahme Dienste zutage, die einzelne Abteilungen ohne Abstimmung eingeführt haben und die in keiner Dokumentation auftauchen.

Für DESATIV selbst gilt dasselbe: Wo wir im Rahmen der Betreuung Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten haben, schließen wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab und dokumentieren unsere eigenen Zugriffe nachvollziehbar.

  • Vollständige Erfassung eingesetzter IT-Dienste und Schnittstellen
  • Technische Angaben zu Speicherorten und Datenflüssen
  • Aufdeckung nicht abgestimmt eingeführter Cloud-Dienste
  • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für unsere Leistungen
  • Protokollierte Fernzugriffe unserer Technikerinnen und Techniker
  • Zuarbeit für die Bewertung von Drittanbietern

Protokollierung, Nachweise und Vorfallsmeldung

Im Ernstfall entscheidet die Protokollierung darüber, ob Sie überhaupt beurteilen können, was passiert ist. Wurde auf personenbezogene Daten zugegriffen? Von welchem Konto aus? Wurden Daten kopiert oder nur eingesehen? Ohne auswertbare Protokolle bleiben diese Fragen offen – und eine Meldung an die Aufsichtsbehörde muss dann mit erheblichen Unsicherheiten formuliert werden.

Wir richten deshalb eine zweckmäßige Protokollierung ein: sicherheitsrelevante Ereignisse werden zentral gesammelt, vor Manipulation geschützt aufbewahrt und über Schwellwerte automatisch ausgewertet. Für größere Umgebungen setzen wir dafür eine SIEM-Lösung ein, für kleinere genügt eine schlanke zentrale Logsammlung mit definierten Alarmen.

Die Protokollierung selbst verarbeitet personenbezogene Daten und ist deshalb ihrerseits zu begrenzen. Wir stimmen Umfang und Aufbewahrungsdauer der Protokolle mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab, statt vorsorglich alles über Jahre zu speichern.

  • Zentrale Sammlung sicherheitsrelevanter Protokolldaten
  • Manipulationsgeschützte Aufbewahrung mit definierter Dauer
  • Schwellwerte und Alarmierung bei auffälligen Zugriffen
  • SIEM-Anbindung für größere Umgebungen
  • Technische Aufbereitung für die Bewertung eines Vorfalls
  • Abstimmung des Protokollumfangs mit dem Datenschutzbeauftragten

Einordnung zu NIS2, ISO 27001 und BSI-Grundschutz

Datenschutz und Informationssicherheit überschneiden sich stark, sind aber nicht dasselbe. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 zielt auf die Widerstandsfähigkeit bestimmter Unternehmen und Lieferketten, ISO 27001 und der BSI-Grundschutz beschreiben Managementsysteme für Informationssicherheit insgesamt.

Für die Praxis bedeutet das: Ein sauber umgesetztes Berechtigungskonzept, geprüfte Backups und eine belastbare Protokollierung zahlen auf alle vier Anforderungen gleichzeitig ein. Wir strukturieren Ihre Maßnahmen deshalb so, dass sie sich mehrfach verwenden lassen, statt für jedes Regelwerk eine eigene Dokumentation zu führen.

Ob und in welchem Umfang NIS2 für Sie gilt, ist eine rechtliche Frage, die Sie prüfen lassen sollten. Technisch bereiten wir Sie darauf vor, dass die geforderten Nachweise vorhanden sind, wenn sie verlangt werden.

  • Gemeinsame Maßnahmenbasis für DSGVO, NIS2 und ISO 27001
  • Strukturierung der Dokumentation nach BSI-Grundschutz
  • Vermeidung doppelter Dokumentationsstränge
  • Zuarbeit für Kundenfragebögen und Audits
  • Technische Vorbereitung auf Nachweispflichten
  • Klare Trennung von technischer Umsetzung und rechtlicher Bewertung
Compliance-Projekt aus der Praxis

Vom dokumentierten Anspruch zur belegbaren Umsetzung in einer Steuerkanzlei

Eine Münchner Steuerkanzlei mit 25 Arbeitsplätzen verfügte über eine vollständige Datenschutzdokumentation, erstellt durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Bei der technischen Prüfung zeigte sich eine deutliche Lücke zwischen Papier und Praxis: Auf dem Mandantenlaufwerk hatten faktisch alle Mitarbeitenden Vollzugriff, ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen besaßen noch aktive Konten, und Protokolldaten wurden zwar erzeugt, aber nirgends zentral ausgewertet. Wir haben ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept entlang der Mandatsverantwortung aufgebaut, den Ein- und Austrittsprozess formalisiert, Retention-Richtlinien für Postfächer und Ablagen umgesetzt und eine zentrale Protokollsammlung mit Alarmierung bei auffälligen Massenzugriffen eingerichtet. Sämtliche Maßnahmen wurden so beschrieben, dass der Datenschutzbeauftragte sie unmittelbar in das Verarbeitungsverzeichnis übernehmen konnte.

-64 %
Konten mit Vollzugriff auf Mandantendaten
0
aktive Konten ausgeschiedener Mitarbeitender
18
dokumentierte und belegbare Einzelmaßnahmen
Unsere Ordner waren vorbildlich geführt, nur hat die Technik damit nichts zu tun gehabt. Heute kann ich zu jeder Maßnahme zeigen, wo sie eingestellt ist und wie wir prüfen, dass sie noch greift.
Geschäftsführung
Steuerkanzlei aus München, 25 Arbeitsplätze
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
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Häufige Fragen

Nicht allein, und niemand sollte das versprechen. DSGVO-Konformität setzt sich aus rechtlicher Bewertung und technischer Umsetzung zusammen. Die rechtliche Seite – Rechtsgrundlagen, Verarbeitungszwecke, Datenschutzhinweise, Folgenabschätzung – gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung. Wir übernehmen die technisch-organisatorische Umsetzung und liefern die Nachweise dafür. Unsere Leistung ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Das Verzeichnis ist die Grundlage, aber es beschreibt nur, was passieren soll. In der Praxis weicht die tatsächliche Konfiguration häufig davon ab: Berechtigungen sind weiter gefasst als beschrieben, Löschregeln existieren technisch nicht, Protokollierung ist nicht auswertbar. Wir gleichen ab, was Ihr Verzeichnis behauptet und was Ihre Systeme tun, und schließen die Lücken dazwischen.

Backups sind ein bekanntes Spannungsfeld: Sie sind für die Verfügbarkeit erforderlich, erschweren aber die Löschung. Technisch üblich ist, Löschungen im Produktivsystem konsequent umzusetzen und für Backup-Bestände einen dokumentierten Umgang festzulegen, der sich an deren Aufbewahrungszyklus orientiert. Wie dieser Umgang konkret aussehen darf, sollte Ihr Datenschutzbeauftragter bewerten – wir setzen die daraus abgeleitete Regel technisch um und dokumentieren sie.

Technisch steht die Eindämmung an erster Stelle: betroffene Systeme isolieren, Zugänge sperren, Ausbreitung stoppen. Parallel sichern wir Protokolldaten, damit sich nachvollziehen lässt, welche Daten betroffen sein könnten. Diese Aufbereitung ist die Grundlage für die Entscheidung über eine Meldung an die Aufsichtsbehörde – die Bewertung der Meldepflicht selbst trifft Ihr Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Ihre Rechtsberatung.

Die Frage wird rechtlich unterschiedlich beurteilt und lässt sich nicht pauschal beantworten. Technisch gibt es eine Reihe von Stellschrauben, die den Einsatz deutlich verbessern: Speicherort in der EU, Verschlüsselung, Einschränkung von Telemetrie, restriktive Freigaberichtlinien, Audit-Protokollierung und ein enges Berechtigungsmodell. Wir konfigurieren diese Punkte und dokumentieren sie. Die rechtliche Bewertung des Gesamteinsatzes bleibt bei Ihrer Beratung.

Ja, das ist der Regelfall und aus unserer Sicht auch die sinnvollste Konstellation. Er formuliert die Anforderung, wir setzen sie um und liefern eine technische Beschreibung zurück, die er in seine Dokumentation übernehmen kann. Wo eine Anforderung technisch nicht oder nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, sagen wir das offen und schlagen Alternativen vor.

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