IT-Betreuung für Steuerkanzleien, die die Abgabefrist kennt
DATEV-Umgebungen, Rechenzentrum-Anbindung, Belegtransfer und ein Betrieb, der auch in der Spitzenlast im Frühjahr trägt. Wir betreuen Kanzleien in München und im Umland – mit Verständnis für Verschwiegenheitspflicht und Aufbewahrungsfristen.
Eine Steuerkanzlei ist ein besonders unnachgiebiger IT-Anwendungsfall: Die zentrale Fachanwendung bestimmt praktisch die gesamte Systemarchitektur, die verarbeiteten Daten unterliegen der beruflichen Verschwiegenheit, und der Arbeitsanfall ist über das Jahr extrem ungleich verteilt. Ein Serverproblem im August ist ärgerlich, dasselbe Problem in der Woche vor einer Abgabefrist kostet Nerven und Fristen. DESATIV betreut Kanzleien deshalb nicht wie ein beliebiges Büro mit 20 Arbeitsplätzen, sondern richtet Leistungsfähigkeit, Wartungsfenster und Erreichbarkeit am Kanzleikalender aus.

Wir arbeiten mit DATEV-Umgebungen
Von der lokalen Installation über den DATEV-Arbeitsplatz bis zur Anbindung an das Rechenzentrum: Wir kennen die Anforderungen an Server, Netzwerk und Clients und richten die Umgebung entsprechend aus.
Mandantendaten konsequent geschützt
Verschlüsselung, Mehr-Faktor-Authentifizierung und ein Berechtigungskonzept entlang der Mandatsstruktur. Auch Ihr IT-Dienstleister braucht nicht auf jeden Mandantenordner Zugriff.
Belastbar in der Saisonspitze
Wir dimensionieren Leistung und Support so, dass die Wochen vor den Abgabefristen tragen – und legen Wartungsarbeiten bewusst in ruhige Phasen.
Belegtransfer ohne Medienbrüche
Digitaler Belegaustausch mit Mandanten, saubere Scanstrecken und geregelte Ablage statt E-Mail-Anhängen und USB-Sticks aus unbekannter Quelle.
DATEV-Umgebungen: Was die Fachanwendung von der IT verlangt
Die DATEV-Programmwelt stellt spezifische Anforderungen an die darunterliegende Infrastruktur. Zentrale Themen sind eine schnelle und stabile Verbindung zwischen Arbeitsplatz und Programmbereitstellung, ausreichend dimensionierter Arbeitsspeicher und schnelle Datenträger auf dem Server sowie eine Netzwerklatenz, die auch bei vielen gleichzeitigen Zugriffen niedrig bleibt. Fehler in diesem Zusammenspiel zeigen sich selten als klare Störung, sondern als zähe Programme, lange Ladezeiten und Anwender, die abends länger sitzen.
Wir richten Server, Terminalserver- oder Einzelplatzarchitektur, Virenschutzausnahmen und Netzwerkkonfiguration so aus, dass die Fachanwendung planbar performt. Bei Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum liegt der Schwerpunkt auf Leitungsqualität, Ausfallwegen und der sauberen Verwaltung der Zugangsmittel. Wichtig zur Einordnung: Wir sind ein unabhängiger IT-Dienstleister und arbeiten mit DATEV-Umgebungen – wir treten nicht als Partner oder Vertragspartner der DATEV auf.
Für Fragen, die ausschließlich die Fachanwendung betreffen, ist der jeweilige Programmsupport zuständig. Unsere Aufgabe ist die Infrastruktur darunter – und die Koordination, wenn nicht sofort klar ist, auf welcher Seite die Ursache liegt. Genau dieses Zuständigkeits-Pingpong kostet Kanzleien sonst am meisten Zeit.
- ✓Auslegung von Server, Speicher und Netzwerk für die Fachanwendung
- ✓Terminalserver- oder Einzelplatzkonzept passend zur Kanzleigröße
- ✓Abgestimmte Virenschutz- und Firewall-Konfiguration
- ✓Betreuung der Anbindung an das Rechenzentrum inklusive Ausfallweg
- ✓Verwaltung von Zugangsmitteln, Karten und Lesegeräten
- ✓Koordination mit dem Programmsupport bei unklarer Fehlerursache
Verschwiegenheit und Zugriff: Wer darf welche Mandantendaten sehen
Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht, die sich auch auf technische Dienstleister erstreckt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Mandantendaten erhalten können. Praktisch bedeutet das: Der IT-Zugriff muss geregelt, begrenzt und nachvollziehbar sein – nicht ein Administratorkonto, das faktisch alles sieht und niemandem Rechenschaft schuldet.
Wir setzen deshalb ein Berechtigungskonzept auf, das sich an Ihrer Mandats- und Teamstruktur orientiert, trennen Alltags- von Administrationskonten und protokollieren administrative Zugriffe. Wo technisch möglich, arbeiten wir mit Zugriffen, die im Bedarfsfall freigegeben und danach wieder entzogen werden, statt mit dauerhaft erhöhten Rechten.
Die vertragliche Seite gehört dazu: Auftragsverarbeitung, Verschwiegenheitsverpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden und dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen. Die berufsrechtliche Bewertung Ihrer konkreten Pflichten nehmen wir Ihnen nicht ab – das ist Sache Ihrer Kammer, Ihres Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- ✓Berechtigungskonzept entlang von Teams, Mandaten und Sachgebieten
- ✓Trennung von Alltagskonten und administrativen Konten
- ✓Protokollierung administrativer Zugriffe auf Kanzleisysteme
- ✓Bedarfsbezogene statt dauerhafter Administrationsrechte
- ✓Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung
- ✓Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen für Ihre Unterlagen
Belegtransfer und digitale Zusammenarbeit mit Mandanten
Der größte Reibungspunkt im Kanzleialltag ist selten die Buchführung selbst, sondern der Weg der Belege in die Kanzlei. Solange Mandanten Unterlagen per E-Mail, WhatsApp, Papierordner und USB-Stick schicken, entsteht Sortieraufwand, der niemandem berechnet werden kann – und ein Datenschutzproblem gleich mit.
Wir richten geordnete Übertragungswege ein: einen digitalen Belegkanal, den Mandanten tatsächlich nutzen, Scanarbeitsplätze in der Kanzlei mit sinnvoller Auflösung und Dateibenennung sowie eine Ablage, die eindeutig zuordnet, welcher Beleg zu welchem Mandat und Zeitraum gehört. Für Mandanten, die technisch nicht mitziehen, definieren wir einen kontrollierten Ausnahmeweg statt eines Wildwuchses.
Ein Nebeneffekt, der oft unterschätzt wird: Wenn Belege strukturiert eingehen, lassen sich Rückfragen und Vorbereitungsarbeiten deutlich besser auf das Jahr verteilen – die Spitze im Frühjahr wird flacher.
- ✓Einrichtung eines digitalen Belegkanals für Mandanten
- ✓Scanarbeitsplätze mit passenden Profilen und Dateibenennung
- ✓Sichere Alternative zum E-Mail-Anhang für sensible Unterlagen
- ✓Eindeutige Zuordnung von Belegen zu Mandat und Zeitraum
- ✓Kontrollierter Ausnahmeweg für nicht digital arbeitende Mandanten
- ✓Einweisung von Kanzleiteam und Mandanten in den neuen Weg
GoBD, Aufbewahrung und revisionssichere Ablage
Die GoBD stellen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit digital geführter Bücher und die Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen – unter anderem an Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und die Verfügbarkeit über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinweg. Für die IT übersetzt sich das in konkrete Anforderungen an Ablagesysteme, Protokollierung und Datensicherung.
Wir sorgen technisch dafür, dass abgelegte Dokumente nicht unbemerkt verändert werden können, dass Änderungen protokolliert werden und dass Daten über die geforderte Dauer lesbar und auswertbar bleiben – einschließlich der Frage, ob das Format in zehn Jahren noch geöffnet werden kann. Zur Aufbewahrungsdauer im Einzelfall und zur Frage, welche Unterlagen konkret betroffen sind, gilt: Das ist eine steuerrechtliche Bewertung, die Sie fachlich selbst am besten treffen. Wir setzen die technischen Anforderungen um, die Sie uns vorgeben, und beraten nicht rechtlich.
Eine Verfahrensdokumentation gehört zu diesem Themenkomplex. Den IT-Teil davon – Systeme, Schnittstellen, Berechtigungen, Sicherungsverfahren – liefern wir Ihnen in prüfbarer Form zu.
- ✓Ablagesysteme mit Schutz vor unbemerkter Veränderung
- ✓Protokollierung von Zugriffen und Änderungen
- ✓Langfristige Lesbarkeit und Formatstrategie für Archivdaten
- ✓Datensicherung, die Archivbestände einschließt statt auslässt
- ✓Zuarbeit zum IT-Teil Ihrer Verfahrensdokumentation
- ✓Unterstützung bei Datenbereitstellung für Prüfungen
Saisonspitze: Wenn die Kanzlei keinen Ausfall verträgt
In den Wochen vor den Abgabefristen arbeiten viele Kanzleien am Limit. Genau dann fällt jede Systemschwäche doppelt ins Gewicht: Ein zäher Server bedeutet nicht nur Unmut, sondern real weniger fertiggestellte Fälle pro Tag. Wir behandeln diese Phase deshalb als eigenen Betriebszustand.
Konkret heißt das: Wir prüfen die Leistungsreserven rechtzeitig vorher, ziehen größere Wartungsarbeiten und Umstellungen bewusst in ruhige Monate, halten in der Spitzenphase erweiterte Erreichbarkeit vor und richten das Monitoring auf die Kennzahlen aus, die im Kanzleialltag spürbar sind – Anmeldezeiten, Antwortzeiten der Fachanwendung, Auslastung der Terminalserver.
Für den Fall, dass doch etwas ausfällt, existiert ein Notbetriebskonzept: Welche Systeme müssen zuerst zurück, wie lange darf es dauern, und womit arbeitet die Kanzlei in der Zwischenzeit weiter.
- ✓Kapazitätsprüfung vor Beginn der Spitzenlastphase
- ✓Wartungs- und Umstellungsfenster in ruhigen Monaten
- ✓Erweiterte Erreichbarkeit während der kritischen Wochen
- ✓Monitoring auf spürbare Kennzahlen statt reiner Systemwerte
- ✓Notbetriebskonzept mit priorisierter Wiederanlaufreihenfolge
- ✓Vorbereitete Ausweichwege für Druck, Versand und Signatur
Homeoffice, mobile Arbeit und Mitarbeiterbindung
Fachkräfte sind in Steuerkanzleien knapp, und die Möglichkeit, ein bis zwei Tage pro Woche von zu Hause zu arbeiten, ist längst ein Argument bei der Personalgewinnung. Technisch ist das lösbar, ohne den Schutz der Mandantendaten aufzuweichen – aber nicht mit privaten Rechnern und offenen Fernzugriffen.
Wir setzen auf verwaltete Endgeräte oder eine Terminalserver-Lösung, bei der keine Mandantendaten lokal liegen, kombiniert mit Mehr-Faktor-Authentifizierung und verschlüsselten Verbindungen. Das Ergebnis: Die Kanzlei kann flexibel arbeiten, und die Daten bleiben, wo sie hingehören.
Dazu gehört auch eine belastbare Regelung für Drucken, Telefonie und Erreichbarkeit von zu Hause – die Punkte, an denen Homeoffice-Konzepte in der Praxis meistens scheitern.
- ✓Fernzugriff ohne lokale Speicherung von Mandantendaten
- ✓Mehr-Faktor-Authentifizierung für alle externen Zugänge
- ✓Verwaltete Kanzlei-Notebooks statt privater Geräte
- ✓Telefonie und Erreichbarkeit auch außerhalb der Kanzlei
- ✓Geregeltes Drucken und Versenden aus dem Homeoffice
- ✓Kurze schriftliche Regelung für mobiles Arbeiten
Übernahme einer bestehenden Kanzlei-IT
Die meisten Kanzleien wechseln den IT-Dienstleister nicht aus Neugier, sondern weil etwas nicht mehr funktioniert: schleppende Reaktionszeiten, ungeklärte Systeme oder eine Umgebung, die niemand mehr vollständig kennt. Wir beginnen deshalb immer mit einer Bestandsaufnahme statt mit einem Angebot.
Sie erhalten einen schriftlichen Bericht: Was ist im Einsatz, was ist ungesichert, wo bestehen Risiken für Verfügbarkeit und Vertraulichkeit, und was muss vor einer laufenden Betreuung bereinigt werden. Erst danach sprechen wir über Umfang und Preis. Die Übernahme selbst legen wir – auch das ist branchenspezifisch – nie in die Monate vor einer Abgabefrist.
- ✓Bestandsaufnahme mit schriftlichem Zustandsbericht
- ✓Dokumentation der gewachsenen Umgebung inklusive Zugängen
- ✓Klar benannte Vorarbeiten mit eigenem Angebot
- ✓Übernahmetermin außerhalb der Spitzenlastphase
- ✓Geordnete Übergabe von Kennwörtern und Verträgen
- ✓Fester Ansprechpartner ab dem ersten Tag
Steuerkanzlei mit 28 Arbeitsplätzen: von zähen Programmstarts zu planbarer Spitzenlast
Eine Kanzlei im Münchner Westen klagte seit zwei Jahren über langsame Programmstarts und Aussetzer bei gleichzeitigem Zugriff vieler Anwender – besonders zwischen Februar und Mai. Die Ursache lag nicht an der Fachanwendung, sondern an einem überlasteten Terminalserver mit unpassenden Speicherprofilen und einem Virenschutz, der die Programmverzeichnisse bei jedem Start vollständig prüfte. Wir haben die Serverumgebung neu ausgelegt, Speicher und Datenträger angepasst, die Prüfausnahmen sauber gesetzt und das Monitoring auf Anmelde- und Antwortzeiten umgestellt. Die anschließende Frühjahrsphase lief ohne einen einzigen leistungsbedingten Ausfall. Zusätzlich wurde der Belegtransfer auf einen digitalen Kanal umgestellt.
Wir hatten uns daran gewöhnt, dass es im Frühjahr eben hakt. Dass das keine Naturgesetzmäßigkeit war, sondern eine falsch ausgelegte Umgebung, hätte uns früher jemand sagen können.
Steuerkanzlei mit 28 Arbeitsplätzen, München
Häufige Fragen
Nein. Wir sind ein unabhängiger IT-Dienstleister und arbeiten seit Jahren mit DATEV-Umgebungen in Kanzleien – von der lokalen Installation bis zur Anbindung an das Rechenzentrum. Wir kümmern uns um Server, Netzwerk, Arbeitsplätze, Sicherheit und Verfügbarkeit. Fragen, die ausschließlich die Fachanwendung selbst betreffen, gehören zum jeweiligen Programmsupport; bei unklarer Ursache übernehmen wir die Koordination, damit Sie nicht zwischen zwei Stellen vermitteln müssen.
Vollständig ausschließen lässt sich ein technischer Zugriff nie, wenn jemand Server administrieren soll – seriös ist deshalb nur, ihn zu begrenzen und nachvollziehbar zu machen. Wir arbeiten mit getrennten Administrationskonten, protokollierten Zugriffen und, wo möglich, mit Rechten, die nur im Bedarfsfall freigegeben werden. Dazu kommen Auftragsverarbeitungsvertrag und schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt das nicht.
GoBD-Konformität ist keine Eigenschaft, die eine IT-Umgebung allein erfüllen kann – sie hängt ebenso an Ihren Prozessen und deren Dokumentation. Wir setzen die technische Seite um: Ablage mit Schutz vor unbemerkter Veränderung, Protokollierung, Datensicherung über die Aufbewahrungsdauer und langfristige Lesbarkeit. Den IT-Teil der Verfahrensdokumentation liefern wir zu. Die steuerrechtliche Bewertung, ob Ihre Abläufe insgesamt den Anforderungen genügen, treffen Sie fachlich selbst; diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir planen bewusst um sie herum. Größere Umbauten, Migrationen und Serverwechsel legen wir in ruhige Monate, meist Juni bis Oktober. In der Spitzenphase halten wir erweiterte Erreichbarkeit vor und beschränken uns auf Betrieb, Support und sicherheitsrelevante Updates. Wenn ein Projekt dringend ist, sprechen wir offen darüber, was in der Phase realistisch machbar ist und was nicht.
Dafür existiert vorab ein Notbetriebskonzept mit festgelegter Wiederanlaufreihenfolge: Welche Systeme müssen zuerst zurück, wie lange darf das maximal dauern, und womit arbeitet die Kanzlei in der Zwischenzeit. Grundlage sind Sicherungen nach der 3-2-1-Regel mit einer vom Netz getrennten, unveränderlichen Kopie sowie regelmäßig getestete Wiederherstellungen. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist im Ernstfall eine Vermutung, keine Absicherung.
Ja, wenn auch in anderem Umfang. Für kleine Kanzleien ist meist kein aufwendiges Serverkonzept nötig, wohl aber eine saubere Grundlage: geprüfte Datensicherung, Mehr-Faktor-Authentifizierung, aktuelle Systeme, geregelter Fernzugriff und ein Ansprechpartner, der bei Störungen erreichbar ist. Wir stimmen den Umfang auf Ihre Größe ab, statt ein Paket zu verkaufen, das für 30 Arbeitsplätze gedacht ist.
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