Ein EDV-Berater, der nichts zu verkaufen hat
Wenn Sie ein Angebot über 60.000 Euro auf dem Tisch haben und nicht beurteilen können, ob es angemessen ist, hilft kein weiterer Anbieter – sondern jemand, der die Vorlage nüchtern prüft und Ihnen sagt, was Sie streichen können.
Beratung und Umsetzung im selben Haus ist der Normalfall in unserer Branche – und ein Interessenkonflikt, den kaum jemand ausspricht. Wer die Lösung verkauft, die er empfiehlt, wird selten zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandene Anlage noch drei Jahre reicht. Wir bieten deshalb EDV-Beratung auch als eigenständige Leistung an: bezahlt nach Aufwand, ohne anschließenden Auftrag, mit einem schriftlichen Ergebnis, das Sie auch gegen uns verwenden können.

Ohne Produktbindung
Wir sind an keinen Hersteller gebunden und erhalten keine Vertriebsprovisionen, die eine Empfehlung beeinflussen könnten.
Zweitmeinung zu Angeboten
Sie legen uns das Angebot Ihres Anbieters vor, wir prüfen Position für Position auf Notwendigkeit und Marktüblichkeit.
Schriftliches Ergebnis
Kein Vortrag mit Folien, sondern ein Bericht, den Sie Ihrer Geschäftsführung, Bank oder dem Beirat vorlegen können.
Beratung endet mit dem Bericht
Ob Sie uns danach beauftragen, ist offen. Das Honorar ist unabhängig davon fällig und dadurch unbeeinflusst.
Wann ein EDV-Berater sinnvoller ist als ein weiteres Angebot
Der übliche Reflex bei einer größeren EDV-Investition ist das Einholen von Vergleichsangeboten. Das hilft bei vergleichbaren Positionen wie Hardware, versagt aber genau dort, wo es teuer wird: bei Konzeption, Aufwandsschätzung und Folgekosten. Drei Angebote, die alle von einer falschen Annahme ausgehen, ergeben keine Klarheit, sondern nur einen Preisvergleich für die falsche Lösung.
Ein Berater setzt eine Ebene früher an. Er prüft nicht, welches Angebot günstiger ist, sondern ob die zugrundeliegende Annahme stimmt. Häufigstes Ergebnis unserer Prüfungen: Ein erheblicher Teil der veranschlagten Leistung löst ein Problem, das der Betrieb gar nicht hat. Wer die Beratung und den anschließenden Betrieb aus einer Hand möchte, findet das auf unserer Seite zur IT-Beratung.
- ✓Prüfung größerer Investitionsvorhaben vor der Beauftragung
- ✓Zweitmeinung zu Angeboten des bisherigen Dienstleisters
- ✓Bewertung, ob eine vorhandene Anlage wirklich ersetzt werden muss
- ✓Einschätzung bei Streit über erbrachte Leistungen
- ✓Vorbereitung eines Dienstleisterwechsels mit sachlicher Grundlage
- ✓Unabhängige Bestandsaufnahme vor Betriebsübergabe oder Verkauf
Die Bestandsaufnahme: was tatsächlich im Haus steht
Am Anfang jeder Beratung steht eine vollständige Aufnahme. Wir erfassen Server, Arbeitsplätze, Netzwerktechnik, Fachanwendungen, Lizenzen, Verträge und das Sicherungskonzept – und zwar über die Systeme selbst, nicht über die Auskunft des bisherigen Betreuers. Das ist kein Misstrauen, sondern schlicht genauer.
Regelmäßig weicht das Ergebnis von der Vorstellung der Geschäftsführung ab. Typische Funde: Lizenzen, die auf ausgeschiedene Mitarbeiter laufen, ein Sicherungslauf, der seit Monaten fehlschlägt, ein Wartungsvertrag für ein längst ausgemustertes Gerät, oder ein Server mit einer Auslastung von zwölf Prozent, der laut Angebot ersetzt werden soll.
- ✓Technische Erfassung über die Systeme statt über Auskünfte
- ✓Abgleich laufender Verträge mit tatsächlich vorhandener Technik
- ✓Prüfung der Lizenzsituation auf Über- und Unterdeckung
- ✓Belastungsmessung von Servern über einen repräsentativen Zeitraum
- ✓Kontrolle, ob die Datensicherung nachweislich funktioniert
- ✓Auflistung des Gerätealters mit realistischem Ersatzzeitpunkt
Angebotsprüfung: Position für Position
Legen Sie uns ein Angebot vor, gehen wir es zeilenweise durch und ordnen jede Position einer von drei Kategorien zu: notwendig, verzichtbar, oder fragwürdig. Für die zweite und dritte Kategorie begründen wir die Einschätzung, damit Sie sie gegenüber dem Anbieter vertreten können.
Besonders lohnend ist der Blick auf die Folgekosten. Ein Angebot kann bei der Anschaffung günstig aussehen und über fünf Jahre teuer werden, wenn Lizenzmodelle, Wartungsverträge und Supportstufen mitgerechnet werden. Wir rechnen deshalb grundsätzlich auf die Gesamtlaufzeit, nicht auf den Anschaffungspreis.
- ✓Zeilenweise Bewertung nach notwendig, verzichtbar und fragwürdig
- ✓Abgleich der Preise mit marktüblichen Konditionen
- ✓Hochrechnung der Gesamtkosten über fünf Jahre statt Anschaffungspreis
- ✓Prüfung auf verdeckte Bindung an Hersteller oder Anbieter
- ✓Bewertung der Aufwandsschätzung auf Plausibilität
- ✓Formulierungsvorschläge für Ihre Rückfragen an den Anbieter
Bewertung des bisherigen Dienstleisters
Ein häufiger Anlass für eine Beratung ist das diffuse Gefühl, beim aktuellen Anbieter nicht gut aufgehoben zu sein – ohne dass sich das belegen ließe. Wir machen daraus eine sachliche Grundlage: Wie ist der Wartungsstand der Systeme, ist die Dokumentation vorhanden und aktuell, funktioniert die Sicherung, sind Berechtigungen gepflegt, entsprechen die abgerechneten Zeiten den erkennbaren Tätigkeiten.
Das Ergebnis fällt nicht immer gegen den Dienstleister aus. Mehrfach war die eigentliche Ursache eine unklare Beauftragung: Der Betrieb erwartete Leistungen, die nie vereinbart waren. Auch das ist ein verwertbares Ergebnis, weil es sich durch eine Vertragsanpassung lösen lässt statt durch einen teuren Wechsel.
- ✓Objektive Prüfung des technischen Zustands der Anlage
- ✓Abgleich zwischen vertraglich geschuldeter und erbrachter Leistung
- ✓Bewertung der Dokumentationsqualität und Abhängigkeitsrisiken
- ✓Plausibilitätsprüfung abgerechneter Aufwände
- ✓Einschätzung, ob ein Wechsel oder eine Nachverhandlung sinnvoller ist
- ✓Vorbereitung des Gesprächs mit dem bisherigen Anbieter
Investitions- und Budgetplanung über mehrere Jahre
Viele Betriebe investieren in Wellen: Jahrelang passiert wenig, dann fällt alles gleichzeitig aus und muss unter Zeitdruck ersetzt werden. Das ist die teuerste Variante, weil unter Druck weder verhandelt noch verglichen wird.
Wir erstellen deshalb eine Mehrjahresplanung, die jedem Gerät ein Ersatzjahr und einen groben Betrag zuordnet. Daraus entsteht eine Kurve, die sich glätten lässt – oft genügt es, einzelne Ersatzbeschaffungen um ein Jahr vorzuziehen oder zu verschieben, um Investitionsspitzen zu vermeiden. Diese Planung ist auch für Bankgespräche und Jahresbudgets brauchbar.
- ✓Geräteliste mit Alter, Garantie und empfohlenem Ersatzjahr
- ✓Mehrjahresplanung mit Beträgen je Haushaltsjahr
- ✓Glättung von Investitionsspitzen durch zeitliche Verschiebung
- ✓Gegenüberstellung von Kauf, Miete und Leasing
- ✓Berücksichtigung laufender Lizenz- und Wartungskosten
- ✓Unterlage, die für Bank, Beirat oder Gesellschafter taugt
Ablauf, Honorar und was Sie am Ende bekommen
Eine EDV-Beratung beginnt mit einem kostenfreien Vorgespräch, in dem wir die Fragestellung schärfen und den Aufwand schätzen. Danach folgt die Aufnahme vor Ort, die je nach Größe einen halben bis zwei Tage dauert, anschließend die Auswertung und der Bericht. Von der Beauftragung bis zum Ergebnis vergehen typischerweise zwei bis vier Wochen.
Abgerechnet wird nach Aufwand zu einem vorher genannten Tagessatz, mit einer Obergrenze, die wir nicht ohne Rücksprache überschreiten. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit Bestandsaufnahme, Bewertung und einer nach Dringlichkeit sortierten Empfehlungsliste. Der Bericht gehört Ihnen und darf uneingeschränkt weitergegeben werden – auch an konkurrierende Anbieter.
- ✓Kostenfreies Vorgespräch zur Eingrenzung der Fragestellung
- ✓Fester Tagessatz mit vereinbarter Obergrenze
- ✓Aufnahme vor Ort, in der Regel ein halber bis zwei Tage
- ✓Schriftlicher Bericht mit priorisierten Empfehlungen
- ✓Uneingeschränktes Nutzungsrecht, auch gegenüber Wettbewerbern
- ✓Auf Wunsch Präsentation der Ergebnisse vor Geschäftsführung oder Beirat
Großhandel mit 45 Arbeitsplätzen: Angebotsprüfung vor einer Serverablösung
Einem Münchner Großhändler lag ein Angebot über eine vollständige Serverablösung samt neuer Virtualisierungsumgebung und Speicherlösung vor. Die Begründung des Anbieters lautete, die vorhandenen Server seien am Leistungslimit. Wir haben die Auslastung über vier Wochen gemessen: Die Spitzenlast lag bei 34 Prozent, der Engpass war ausschließlich der volle Speicherplatz eines einzelnen Systems. Statt der vollständigen Ablösung wurden zwei Datenträger erweitert und die Sicherung neu strukturiert. Die eigentliche Ablösung wurde um drei Jahre verschoben und in die Mehrjahresplanung aufgenommen.
Das Honorar für die Beratung lag bei einem Bruchteil dessen, was wir sonst ausgegeben hätten. Vor allem aber wissen wir jetzt, worauf wir bei der nächsten Investition schauen müssen.
Geschäftsführerin, Großhandel München
Häufige Fragen
Ein EDV-Berater bewertet die vorhandene Technik und geplante Investitionen, ohne selbst die Umsetzung zu verkaufen. Typische Aufgaben sind die Bestandsaufnahme, die Prüfung von Angeboten auf Notwendigkeit und Marktüblichkeit, die Bewertung des aktuellen Dienstleisters und die mehrjährige Investitionsplanung. Das Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Lieferung.
Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Die Beratung wird nach Aufwand abgerechnet und ist unabhängig von einer späteren Zusammenarbeit fällig. Genau das macht die Einschätzung erst brauchbar – ein Bericht, dessen Honorar von einem Folgeauftrag abhängt, ist nicht neutral, egal wie gut er geschrieben ist.
Abgerechnet wird nach Tagessatz mit vorher vereinbarter Obergrenze. Eine Angebotsprüfung ist häufig an einem Tag erledigt. Eine vollständige Bestandsaufnahme mit Bericht und Mehrjahresplanung liegt je nach Betriebsgröße bei zwei bis fünf Tagen. Den Rahmen nennen wir verbindlich nach dem kostenfreien Vorgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Nur wenn Sie das wollen. Für die Bestandsaufnahme brauchen wir keine Mitwirkung des Anbieters, weil wir die Systeme direkt auslesen. Manche Kunden führen die Prüfung bewusst still durch, andere legen sie offen, um eine Nachbesserung anzustoßen. Beides ist möglich, wir stimmen das vorher ab.
Nein. Wir erhalten keine Vertriebsprovisionen und keine herstellerabhängigen Boni, die eine Empfehlung beeinflussen könnten. Wo wir Erfahrung mit bestimmten Produkten haben, benennen wir das im Bericht als solche – Erfahrung ist ein Argument, aber sie soll nachvollziehbar bleiben und nicht als Neutralität ausgegeben werden.
Ja, uneingeschränkt. Der Bericht ist bewusst so geschrieben, dass er als Ausschreibungsgrundlage taugt: mit Bestandsaufnahme, Anforderungen und priorisierten Maßnahmen. Mehrere Kunden haben ihn genutzt, um vergleichbare Angebote einzuholen – und das ist ein legitimer Verwendungszweck, auch wenn wir selbst zu den Bietern gehören.
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