Zwanzig Jahre Korrespondenz und noch nie eine Regel dafür
Für produzierende Betriebe, Handwerk und Logistik im Landkreis Dachau: Wir strukturieren die Aufbewahrung erstmals – und übernehmen dabei, was sich über zwei Jahrzehnte angesammelt hat.
Der Landkreis Dachau liegt nordwestlich von München, die Gemeinden etwa rund 20 bis 35 km von unserem Sitz entfernt. Die Wirtschaft des Landkreises trägt sich über produzierendes Gewerbe, Handwerk und Logistik, dazu kommen wachsende Gewerbeflächen. Viele Betriebe hier stehen im Generationswechsel, und mit ihm kommt eine Frage auf, die zwei Jahrzehnte lang niemand gestellt hat: Was ist eigentlich mit dem Schriftverkehr? Die Antwort lautet meist – er liegt irgendwo, in Teilen, auf Geräten unterschiedlichen Alters. Wir bringen das in Ordnung. Unsere Leistung ist die technische Umsetzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Erstmalige Strukturierung
Wir bauen die Aufbewahrung von Grund auf, ohne ein bestehendes Verfahren voraussetzen zu müssen.
Sehr alte Bestände
Auch Formate aus abgelösten Systemen prüfen wir auf Lesbarkeit und überführen sie, soweit möglich.
Verständlich dokumentiert
Die Beschreibung des Verfahrens ist so gehalten, dass die nachfolgende Generation sie fortschreiben kann.
Über Betriebsteile hinweg
Wo Werkstatt, Lager und Büro getrennt liegen, gilt am Ende dieselbe Regel für alle.
Was der Generationswechsel sichtbar macht
Solange die Person, die den Betrieb aufgebaut hat, jede Kundenbeziehung im Kopf hat, fällt eine fehlende Aufbewahrung nicht auf. Wird nach einer alten Vereinbarung gefragt, weiß sie, in welchem Jahr und mit wem gesprochen wurde.
Bei einer Übergabe verschwindet dieses Wissen. Was bleibt, sind die Systeme – und in denen ist der Schriftverkehr meist nicht so abgelegt, dass ein Nachfolger ihn erschließen kann. Persönliche Postfächer mit Ordnerstrukturen, die nur ihr Urheber versteht, lokale Ablagedateien auf einem älteren Bürorechner, ein abgelöstes System, das noch im Nebenraum läuft.
- ✓Kein bestehendes Verfahren vorausgesetzt
- ✓Erhebung aller Quellen mit Ort, Umfang und Zustand
- ✓Aufnahme persönlicher Ordnerstrukturen als Fundstelle
- ✓Erfassung lokaler Ablagedateien auf älteren Rechnern
Alte Bestände sind nicht immer vollständig zu retten
Bei sehr alten Beständen sagen wir vorab, was realistisch ist. Je älter ein Format und je länger ein System abgekündigt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Teile nicht mehr sauber lesbar sind – etwa weil Anhänge in einer Kodierung vorliegen, die kein aktuelles Programm mehr auflöst.
Wir prüfen jede Quelle auf Lesbarkeit, bevor wir sie übernehmen, und melden zurück, welcher Anteil sich in den Bestand überführen lässt und welcher nicht. Was nicht übernommen werden kann, halten wir schriftlich fest – auch das gehört in eine ehrliche Verfahrensbeschreibung.
- ✓Lesbarkeitsprüfung vor jeder Übernahme
- ✓Rückmeldung zum übernehmbaren Anteil je Quelle
- ✓Schriftliche Festhaltung nicht übernehmbarer Bestände
- ✓Entdoppelung vor der Überführung
Erfassung, die den Betriebsablauf nicht berührt
In produzierenden Betrieben und im Handwerk hat niemand Zeit, Nachrichten in eine neue Struktur einzusortieren. Eine Aufbewahrung, die das voraussetzt, wird nach wenigen Wochen nicht mehr befolgt.
Die Erfassung greift daher im Transport: Das Mailsystem legt von jeder Nachricht eine Ablagekopie an, bevor sie zugestellt wird. Für die Belegschaft ändert sich nichts, weder im Programm noch im Vorgehen.
- ✓Transportkopie noch vor Erreichen des Postfachs
- ✓Keine Änderung im Vorgehen der Belegschaft
- ✓Erfassung ein- und ausgehender sowie interner Nachrichten
- ✓Angebote, Rechnungen und Bestellungen aus der Software eingebunden
Eine Beschreibung, die auch ohne uns fortgeschrieben werden kann
Ein Verfahren, das nur derjenige versteht, der es eingerichtet hat, verliert innerhalb weniger Jahre seinen Wert. Gerade bei einer Übergabe an die nächste Generation ist das kritisch.
Wir übergeben deshalb eine Beschreibung in nicht technischer Sprache: welche Quellen erfasst werden, wer worauf zugreifen darf, nach welchen Regeln gelöscht wird und wer eine Änderung veranlassen kann. Sie ist so gehalten, dass eine Nachfolgerin sie ohne technischen Hintergrund prüfen und fortschreiben kann.
- ✓Verfahrensbeschreibung in nicht technischer Sprache
- ✓Darstellung von Quellen, Rechten und Löschregeln
- ✓Benennung der Person, die Änderungen veranlassen darf
- ✓Hinterlegte Abläufe für Eintritt, Wechsel und Austritt
Wie wir im Landkreis Dachau arbeiten
Die Anfahrt beträgt je nach Gemeinde rund 20 bis 35 km, die Dauer richtet sich nach der Verkehrslage. Für die Erhebung kommen wir vor Ort, weil sich alte Bestände auf einzelnen Geräten nur so finden lassen.
Die laufende Erfassung richten wir zeitnah ein, damit ab diesem Tag lückenlos aufgezeichnet wird – unabhängig davon, wie lange die Übernahme der Altbestände braucht. Über den Übernahmeteil entscheiden Sie nach unserer Aufwandsschätzung.
- ✓Rund 20 bis 35 km Anfahrt je nach Gemeinde
- ✓Erhebung vor Ort wegen verstreuter Altbestände
- ✓Zeitnahe Einrichtung der laufenden Erfassung
- ✓Getrennte Entscheidung über den Übernahmeteil
Häufige Fragen
Nein, es ist ein häufiger. Wir setzen kein bestehendes Verfahren voraus und arbeiten uns in einer festen Reihenfolge vor: erst alle Quellen erheben, dann die laufende Erfassung einrichten, dann die Altbestände übernehmen. Ab dem Tag der Einrichtung wird lückenlos aufgezeichnet.
Häufig ja, aber nicht immer vollständig. Je älter das Format und je länger das System abgekündigt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Teile nicht mehr sauber lesbar sind. Wir prüfen jede Quelle vorab und melden zurück, welcher Anteil sich überführen lässt und welcher nicht.
Es soll ohne uns weiterlaufen. Deshalb übergeben wir eine Beschreibung in nicht technischer Sprache, aus der hervorgeht, welche Quellen erfasst werden, wer worauf zugreifen darf und nach welchen Regeln gelöscht wird. Zusätzlich hinterlegen wir die Abläufe für Eintritt, Wechsel und Austritt.
Nein. Die Kopie für die Ablage entsteht auf dem Transportweg, bevor die Nachricht zugestellt wird. Am Programm und am Vorgehen ändert sich nichts. Spürbar wird lediglich, dass die Postfächer durch die spätere Auslagerung älterer Nachrichten kleiner werden.
Nein. Kategorien und Aufbewahrungsdauer legt Ihr Steuerberater schriftlich fest. Unsere Aufgabe endet bei der Technik; Rechts- und Steuerfragen beantworten Ihre Berater. Fehlt diese Vorgabe, bleibt die Löschung ausgesetzt.
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