Drei Adressen, ein häusliches Arbeitszimmer, derselbe Maßstab
Für Beratungshäuser, Praxen und Kanzleien im Landkreis Starnberg: Wir bringen verteilte kleine Einheiten unter eine gemeinsame Aufbewahrungsregel – einschließlich der Arbeitsplätze zu Hause.
Der Landkreis Starnberg liegt südwestlich von München, die Gemeinden etwa rund 25 bis 40 km von unserem Sitz entfernt. Beratung, Medizin und Kanzleien prägen die Struktur, dazu eine vermögende Privatwirtschaft; typisch sind viele kleine, hochwertige Büros. Häufig verteilt sich ein Haus dabei auf mehrere Adressen im Landkreis, ergänzt um Arbeitsplätze in Privatwohnungen. Für die Aufbewahrung ist das eine besondere Lage: hoher Vertraulichkeitsanspruch bei kleinen Nutzerzahlen und mehreren Orten. Was wir liefern, ist die technische Seite – keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häusliche Arbeitsplätze einbezogen
Korrespondenz aus dem Arbeitszimmer zu Hause läuft in dieselbe Ablage wie die aus dem Büro.
Ein Vertraulichkeitsmaßstab
An der Nebenstelle gelten dieselben Zugriffs- und Protokollregeln wie am Hauptsitz.
Wenige Nutzer, klare Rollen
Statt gewachsener Einzelfreigaben arbeiten wir mit wenigen, schriftlich beschriebenen Rollen.
Kein Betreuungsaufwand
Die Auswahl richtet sich danach, was ein kleines Team ohne eigene IT-Kraft dauerhaft tragen kann.
Der Bruch entsteht zwischen den Orten
In einem verteilten kleinen Haus gelten selten überall dieselben Gewohnheiten. Am Hauptsitz wird sorgfältig abgelegt, an der Nebenstelle arbeitet man mit dem, was das lokale Programm anbietet, und im häuslichen Arbeitszimmer liegt eine eigene Ablagedatei auf dem privaten Gerät.
Für Mandanten und Patienten ist diese Unterscheidung nicht erkennbar, und bei einer Nachfrage ist sie nicht vertretbar. Ein Verfahren, das nur an einer Adresse greift, ist kein Verfahren.
- ✓Erhebung aller Arbeitsorte einschließlich der häuslichen
- ✓Gemeinsamer Maßstab statt ortsabhängiger Gewohnheiten
- ✓Zentrale Erfassung im Mailsystem, unabhängig vom Ort
- ✓Aufspüren lokaler Ablagedateien auf privaten Geräten
Private Geräte und geschäftlicher Schriftverkehr
In kleinen Häusern wird häufiger als anderswo auf privaten Geräten gearbeitet, und gelegentlich läuft geschäftliche Korrespondenz noch über eine mitgenutzte private Adresse. Beides ist für eine Aufbewahrung problematisch, aber auf unterschiedliche Weise.
Ein privates Gerät, auf dem das geschäftliche Postfach eingerichtet ist, stört die Erfassung nicht – die Kopie entsteht im Mailsystem, bevor eine Nachricht überhaupt auf dem Gerät ankommt. Was dort bleibt, ist die Frage der Absicherung des Geräts selbst, die wir gesondert betrachten.
- ✓Erfassung unabhängig vom genutzten Endgerät
- ✓Gesonderte Betrachtung der Geräteabsicherung
- ✓Aufspüren privater Adressen mit geschäftlicher Nutzung
- ✓Empfehlung zur Überführung auf die Firmendomäne
Rollen statt gewachsener Einzelfreigaben
Bei zwölf Personen an drei Adressen entstehen Zugriffsrechte meist im Einzelfall: Jemand braucht kurzfristig Einsicht, bekommt sie, und niemand nimmt sie später zurück. Nach einigen Jahren ist unklar, wer worauf zugreifen kann.
Ein Archiv verträgt diesen Zustand nicht, weil es den Bestand über Jahre zusammenführt. Wir arbeiten deshalb mit wenigen, schriftlich beschriebenen Rollen: Anwender sehen ausschließlich ihre eigene Korrespondenz, eine übergreifende Recherche ist an eine namentlich benannte Person gebunden.
- ✓Wenige schriftlich beschriebene Rollen
- ✓Selbstrecherche jedes Anwenders im eigenen Bestand
- ✓Übergreifende Suche an eine benannte Person gebunden
- ✓Unveränderbares Protokoll jedes weitergehenden Zugriffs
Was ein kleines Team dauerhaft tragen kann
In Häusern dieser Größe ist nicht das Geld der knappste Faktor, sondern die Aufmerksamkeit der Leitung. Ein System, das regelmäßige Pflege verlangt, wird nach einigen Monaten nicht mehr gepflegt – unabhängig davon, wie gut es eingerichtet wurde.
Wir wählen deshalb nach Betreibbarkeit aus, nicht nach Funktionsumfang: eine Europäischer Betreiber statt Gerät an einer der Adressen an einer der Adressen, eine Konfiguration ohne wiederkehrende manuelle Eingriffe, Überwachung durch uns aus der Distanz.
- ✓Auswahl nach dauerhafter Betreibbarkeit
- ✓Europäischer Betreiber statt Gerät an einer der Adressen
- ✓Keine wiederkehrenden Pflegeaufgaben für das Haus
- ✓Ein Aufnahmetermin je Einheit
Löschregeln und die Grenze unserer Zuständigkeit
Zu jedem Archiv gehört ein Löschkonzept. Ein Bestand, der alles unbegrenzt behält, ist gerade in Häusern mit vertraulicher Korrespondenz keine vorsichtige Lösung, sondern eine zusätzliche Angriffsfläche.
Welche Kategorien Sie unterscheiden und welche Dauer jeweils gilt, gibt Ihr Steuerberater beziehungsweise Ihre Rechtsberatung schriftlich vor. Verbindliche Fristen nennen wir nicht, und wir sprechen dazu auch keine Empfehlung aus. Die Arbeit ist technischer Art und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung.
- ✓Löschkonzept auf Basis der schriftlichen Beratervorgabe
- ✓Keine Festlegung von Aufbewahrungsdauern durch uns
- ✓Regelwirkung wird vor dem ersten Lauf gezeigt
- ✓Protokollierte Löschläufe mit auswertbarem Nachweis
Häufige Fragen
Ja, wenn dort dieselbe geschäftliche Korrespondenz verarbeitet wird. Die Erfassung setzt zentral im Mailsystem an und ist damit vom Ort unabhängig. Was wir gesondert erheben, sind lokale Ablagedateien auf privaten Geräten – diese überführen wir in den gemeinsamen Bestand.
Nicht zuverlässig. Wir empfehlen, diesen Verkehr auf die Firmendomäne zu überführen, und legen offen, welche Lücke andernfalls bestehen bleibt. Eine Verfahrensbeschreibung sollte solche Lücken benennen statt sie zu verschweigen – das ist im Zweifelsfall die belastbarere Position.
Eine namentlich benannte Person, die Sie festlegen. Alle anderen sehen ausschließlich ihre eigene Korrespondenz. Jeder weitergehende Zugriff wird mit Person, Zeitpunkt, Suchbegriff und geöffneten Vorgängen protokolliert, und dieses Protokoll ist auch für die berechtigte Person nicht veränderbar.
Er richtet sich nach der Auswahl. Wir entscheiden nach dauerhafter Betreibbarkeit: eine Europäischer Betreiber statt Gerät an einer der Adressen, eine Konfiguration ohne wiederkehrende Eingriffe und Überwachung durch uns aus der Distanz. Was regelmäßige Pflege verlangt, wird in kleinen Häusern erfahrungsgemäß nicht gepflegt.
So lange, wie es Ihr Steuerberater beziehungsweise Ihre Rechtsberatung schriftlich vorgibt. Wir überführen die Vorgabe in Regeln, zeigen deren Wirkung vorab an Mustern und halten jeden Löschlauf fest. Eigene Aussagen zu Fristen treffen wir nicht – die Leistung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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