Gewachsene Postfachrechte sind kein Fundament für ein Archiv
Für den etablierten Mittelstand im Business-Campus-Umfeld: Wir ordnen zuerst, wer worauf zugreifen darf, und bauen darauf die Erfassung – nicht umgekehrt.
Rund 17 km nach Norden trennen unseren Sitz von Unterschleißheim. Die Struktur ist geprägt von etabliertem Mittelstand mit Vertriebs- und Verwaltungsfunktionen, häufig in Campus-artigen Bürolagen und mit mehreren Gesellschaften oder Standorten unter einem Dach. Typisch für diese Häuser sind über Jahre gewachsene Zugriffsstrukturen: Stellvertretungen, die nie zurückgenommen wurden, Freigaben auf fremde Postfächer aus einer längst beendeten Urlaubsvertretung, Sammelpostfächer mit unklarer Zuständigkeit. Ein Archiv legt diese Verhältnisse offen – deshalb ordnen wir sie vorher. Wir erbringen die technische Umsetzung ohne Rechts- oder Steuerberatung.

Rechte zuerst
Vor der Erfassung erheben wir, wer heute tatsächlich auf welches Postfach zugreifen kann, und bereinigen die Altlasten.
Mehrere Gesellschaften getrennt
Wo unter einem Dach mehrere Firmierungen bestehen, bleiben die Bestände sauber voneinander abgegrenzt.
Vertriebspostfächer erfasst
Angebots-, Auftrags- und Servicedressen laufen vollständig in die Ablage, auch bei mehreren Bearbeitenden.
Betriebsvereinbarung möglich
Die lückenlose Protokollierung der Recherchen ist meist die Grundlage, auf der eine Vereinbarung zustande kommt.
Was ein Archiv über Ihre Berechtigungen verrät
Sobald die Erfassung eingerichtet ist, fällt auf, wenn eine Nachricht in einem Postfach landet, in dem sie niemand erwartet hätte. Weiterleitungen, die vor Jahren für eine Vertretung eingerichtet und nie entfernt wurden, sind der häufigste Fund.
Wir nehmen deshalb vor der Erfassung eine Bestandsaufnahme vor: Welche Stellvertretungen bestehen, wer hat Vollzugriff auf welches Postfach, welche automatischen Weiterleitungen sind aktiv, welche Sammeladressen existieren und wer bedient sie tatsächlich.
- ✓Erhebung aller Stellvertretungen und Vollzugriffe
- ✓Aufdeckung aktiver automatischer Weiterleitungen
- ✓Klärung der tatsächlichen Zuständigkeit für Sammeladressen
- ✓Gegenüberstellung von Berechtigung und heutiger Aufgabe
Mehrere Gesellschaften, mehrere Bestände
In gewachsenen Unternehmen bestehen häufig mehrere Firmierungen nebeneinander, die sich eine Verwaltung und teilweise dieselben Personen teilen. Für die Aufbewahrung ist das relevant, weil die Bestände getrennt zuordenbar bleiben müssen – etwa wenn eine Gesellschaft veräußert oder abgewickelt wird.
Wir richten die Erfassung deshalb so ein, dass sich jede Nachricht eindeutig einer Gesellschaft zuordnen lässt, in der Regel über die versendende und empfangende Domäne. Der Bestand bleibt technisch gemeinsam durchsuchbar, ist aber jederzeit trennbar.
- ✓Eindeutige Zuordnung jeder Nachricht zu einer Gesellschaft
- ✓Trennbarkeit der Bestände bei Veräußerung oder Abwicklung
- ✓Festlegung der Zuordnung bei mehrfach tätigen Personen
- ✓Gemeinsame Durchsuchbarkeit bei erhaltener Trennung
Erfassung, die nicht von der Ablagedisziplin abhängt
Im Vertrieb entstehen Zusagen, die kurz und beiläufig formuliert werden: ein Konditionsnachlass, ein zugesagter Liefertermin, eine Zusatzleistung ohne Aufpreis. Diese Nachrichten landen selten in einer geordneten Ablage.
Wir setzen deshalb auf ein Duplikat am Transportweg. Das Mailsystem erzeugt von jeder ein- und ausgehenden Nachricht eine Kopie für die Ablage, bevor sie zugestellt wird. Was danach im Postfach geschieht, ist für den Bestand ohne Bedeutung.
- ✓Kopie entsteht im Transport, vor der Zustellung
- ✓Erfassung kurzer, beiläufig formulierter Zusagen
- ✓Sämtliche Empfänger inklusive aufgelöster Verteilergruppen
- ✓Einbindung des Versands aus Warenwirtschaft und Vertriebslösungen
Mitbestimmung: Protokollierung ist das entscheidende Argument
In Häusern mit Betriebsrat ist ein Archiv ein mitbestimmungsrelevantes Thema, und das zu Recht: Ein System, das jede Nachricht dauerhaft speichert, ist theoretisch zur Leistungsbeobachtung geeignet. Die Sorge lässt sich nicht durch Zusicherungen ausräumen, sondern nur durch überprüfbare Technik.
Wir richten deshalb ein, dass Anwender ausschließlich ihre eigene Korrespondenz sehen. Eine Suche über mehrere Postfächer hinweg ist an einen namentlich benannten Kreis gebunden, folgt einem schriftlich vereinbarten Verfahren und wird vollständig protokolliert: Person, Zeitpunkt, Suchbegriff, geöffnete Vorgänge.
- ✓Anwender suchen ausschließlich im eigenen Schriftverkehr
- ✓Übergreifende Suche an benannte Personen gebunden
- ✓Schriftlich vereinbartes Verfahren für jede weitergehende Recherche
- ✓Unveränderbares Protokoll mit Person, Zeitpunkt und Suchbegriff
Wie wir in Unterschleißheim arbeiten
Die Anfahrt beträgt rund 17 km nach Norden, die Dauer richtet sich nach der Verkehrslage. Für die Aufnahme kommen wir vor Ort; die Bereinigung der Berechtigungen und die Einrichtung der Erfassung erfolgen anschließend überwiegend aus der Ferne.
Bevor eine Aufbewahrungsregel scharf geschaltet wird, benötigen wir die schriftliche Fristenvorgabe Ihres Steuerberaters. Wir stellen keine Fristen als verbindlich dar und geben dazu auch keine Empfehlung ab.
- ✓Rund 17 km Anfahrt, Dauer je nach Verkehrslage
- ✓Aufnahme vor Ort, Umsetzung überwiegend aus der Ferne
- ✓Schriftliche Fristenvorgabe als Voraussetzung
- ✓Übergabe der bereinigten Berechtigungsübersicht
Häufige Fragen
Weil ein Archiv auf einer unklaren Zugriffsstruktur aufsetzt und sie damit verfestigt. Alte Stellvertretungen, vergessene Weiterleitungen und Sammeladressen ohne klare Zuständigkeit werden sonst Teil des Verfahrens. Wir erheben den Ist-Stand, Sie bewerten ihn fachlich, danach richten wir die Erfassung ein.
Ja. Jede Nachricht wird eindeutig einer Gesellschaft zugeordnet, in der Regel über die beteiligten Domänen. Der Bestand bleibt gemeinsam durchsuchbar, ist aber jederzeit trennbar – etwa bei einer Veräußerung. Für Personen, die für mehrere Gesellschaften tätig sind, legen wir die Zuordnung vorab fest.
Mit überprüfbarer Technik statt mit Zusicherungen. Anwender sehen nur ihre eigene Korrespondenz, übergreifende Recherchen sind an benannte Personen und ein schriftliches Verfahren gebunden und werden lückenlos protokolliert. Das Protokoll ist auch für Berechtigte nicht veränderbar und kann der Arbeitnehmervertretung zugänglich gemacht werden.
Wenn der Versand über Ihre Domäne läuft, ja. Ist das nicht der Fall, stellen wir um oder ergänzen eine eigene Regel. Wir gehen alle versendenden Anwendungen durch, weil dieser Teil bei Ersteinrichtungen häufig übersehen wird und sonst dauerhaft im Bestand fehlt.
Nein. Wir schalten keine Aufbewahrungsregel scharf, bevor uns die schriftliche Vorgabe Ihres Steuerberaters vorliegt. Die Leistung umfasst die Technik und keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir stellen keine Fristen als verbindlich dar und geben dazu auch keine Empfehlung ab.
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