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DESATIV
IT-Dienstleister Landkreis Starnberg

Verteilte Arbeitsorte rund um den See betreuen

Im Landkreis Starnberg sitzen Beratung, Medizin und Kanzleien oft in kleinen Einheiten – und arbeiten dabei von mehreren Orten aus. Wir betreuen diese verteilten Arbeitsplätze mit demselben Anspruch wie ein zusammenhängendes Büro.

Der Landkreis Starnberg liegt südwestlich der Landeshauptstadt, je nach Gemeinde rund 25 bis 40 km von unserem Sitz entfernt. Beratungs- und Medizinberufe, Kanzleien und eine ausgeprägte Privatwirtschaft bestimmen das Bild, meist in kleinen Einheiten mit hohen Anforderungen. Charakteristisch ist eine Arbeitsweise, die sich nicht auf eine Adresse festlegen lässt: Kanzleisitz an einem Ort, Wohnsitz und ständiger Arbeitsplatz an einem anderen, dazu Termine bei Mandanten und Patienten. Diese Verteilung ist der eigentliche Betreuungsgegenstand.

Zwei IT-Fachkräfte arbeiten gemeinsam an einem Arbeitsplatz im Rechenzentrum

Jeder Arbeitsort zählt

Der Arbeitsplatz zu Hause wird technisch genauso behandelt wie der im Büro – gleiche Verwaltung, gleiche Absicherung.

Vertraulichkeit über alle Orte

Berufsgeheimnisse enden nicht am Büroausgang. Wir sichern Zugriff und Ablage unabhängig vom Standort ab.

Wenige Nutzer, klare Verantwortung

Auch bei drei oder sechs Arbeitsplätzen gibt es einen festen Betreuer, eine Vertretung und zugesagte Reaktionszeiten.

Private Anschlüsse berücksichtigt

Am Wohnort ist die Leitung meist privat und unterschiedlich stark. Wir planen die Zugriffe entsprechend.

25–40 km
Entfernungsspanne zu den Gemeinden am See
14
Gemeinden rund um den Starnberger See im Gebiet
3–25
Arbeitsplätze in den typisch betreuten Einheiten

Wenn der Hauptarbeitsplatz nicht im Büro steht

Bei vielen Beratenden und Freiberuflern im Landkreis ist der Arbeitsplatz zu Hause nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Trotzdem wird er technisch oft stiefmütterlich behandelt: privates Gerät, privater Anschluss, Dokumente auf dem Schreibtischrechner. Das ist bei berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht heikel.

Wir beziehen diese Arbeitsorte vollständig in die Betreuung ein. Das Gerät wird zentral verwaltet, verschlüsselt und aktualisiert, Unternehmensdaten liegen nicht lokal, sondern auf der zentralen Ablage, und der Zugriff läuft über einen abgesicherten Weg.

  • Zentrale Verwaltung auch für Geräte am Wohnort
  • Verschlüsselung jedes Geräts unabhängig vom Aufstellort
  • Ablage der Unterlagen zentral statt lokal auf dem Gerät
  • Trennung von dienstlicher und privater Nutzung

Berufsgeheimnis technisch abbilden

Ärztliche Schweigepflicht und anwaltliche Verschwiegenheit sind Berufsrecht, nicht nur Datenschutz. Sie erfordern, dass Unbefugte keinen Zugang zu Unterlagen erhalten – auch keine technischen Dienstleister ohne Grundlage.

Wir regeln unseren eigenen Zugriff deshalb ausdrücklich: Fernwartung nur nach Freigabe, Protokollierung jeder Sitzung, und auf Wunsch der Ausschluss unserer Administratorkonten von besonders geschützten Ablagen. Was wir dadurch nicht mehr unterstützen können, halten wir schriftlich fest.

  • Fernzugriff ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe
  • Vollständige Protokollierung jeder Support-Sitzung
  • Ausschluss unserer Konten von besonders geschützten Ablagen möglich
  • Verschwiegenheitsvereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag als Grundlage

Anbindung an Wohn- und Bürostandorten

Die Versorgung mit leistungsfähigen Anschlüssen unterscheidet sich zwischen den Gemeinden am See deutlich, und in Wohnlagen ist sie häufig schwächer als in Gewerbegebieten. Da bei verteiltem Arbeiten die Hauptlast auf den Wohnstandorten liegt, ist das entscheidend.

Wir prüfen die Anbindung an jedem regelmäßig genutzten Arbeitsort und wählen die Zugriffsart danach. Wo die Leitung große Datenmengen nicht trägt, arbeiten wir über eine Fernsitzung auf einem zentralen System, bei dem nur das Bild übertragen wird.

  • Prüfung der Leitung an jedem regelmäßig genutzten Arbeitsort
  • Fernsitzung statt Dateiübertragung bei schwacher Anbindung
  • Mobilfunk als Rückfallweg für zeitkritische Termine
  • Absicherung des privaten Routers gegen Zugriffe von außen

Kleine Einheiten ohne eigene IT-Zuständigkeit

Eine Praxis mit sechs Beschäftigten oder eine Kanzlei mit vier Berufsträgern hat keine IT-Stelle und braucht auch keine. Was sie braucht, ist jemand, der erreichbar ist, die Umgebung kennt und im Zweifel entscheidet – ohne dass die Entscheidung erst intern vorbereitet werden muss.

Wir übernehmen diese Rolle vollständig, einschließlich der Abstimmung mit Anbietern von Praxis- oder Kanzleisoftware. Sie sprechen mit uns, nicht mit vier verschiedenen Stellen.

  • Vollständige Übernahme des Betriebs ohne interne Zuständigkeit
  • Fester Betreuer und benannte Vertretung
  • Koordination gegenüber Anbietern der Fachsoftware
  • Jährliche Durchsprache von Zustand und anstehenden Investitionen

Vor-Ort-Einsätze im Landkreis planen

Anfahrten in den Landkreis sind länger als innerhalb der Stadt, und die Wege um den See sind zu bestimmten Zeiten stark belastet. Wir legen Vor-Ort-Termine deshalb in Absprache und bündeln Aufgaben, wenn mehrere Arbeitsorte desselben Mandats betroffen sind.

Bei Praxen und Kanzleien richten wir uns zusätzlich nach Sprech- und Mandantenzeiten statt nach unserem Kalender.

  • Gebündelte Einsätze für mehrere Arbeitsorte eines Mandats
  • Terminlage abgestimmt auf Sprech- und Beratungszeiten
  • Einrichtung neuer Geräte vorab, Auslieferung betriebsbereit
  • Reaktionszeiten unabhängig von der Entfernung vertraglich zugesagt
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.
IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.IT läuft. Team arbeitet.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen stimmen. Dazu gehören ein verwaltetes und verschlüsseltes Gerät, ein abgesicherter Zugriffsweg, keine lokale Ablage der Unterlagen und ein Arbeitsplatz, an dem Dritte weder Bildschirm noch Gespräche wahrnehmen. Die berufsrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen, die technische Grundlage schaffen wir.

Möglich, aber selten empfehlenswert bei Berufsgeheimnisträgern. Wenn es sein muss, richten wir einen abgetrennten dienstlichen Bereich ein, der zentral verwaltet und im Bedarfsfall gelöscht werden kann, ohne private Daten zu berühren. Sauberer und im Ergebnis meist günstiger ist ein dienstliches Gerät.

Ja, das ist im Landkreis Starnberg ein häufiger Zuschnitt. Wir arbeiten dann meist mit einem Stundenkontingent statt einer Vollpauschale, halten aber Überwachung, Sicherung und Aktualisierungen als feste Bestandteile darin. Der Anspruch an Vertraulichkeit hängt nicht an der Zahl der Arbeitsplätze.

Bei verschlüsseltem Gerät und zentraler Ablage sind die Unterlagen für den Dieb nicht zugänglich, weil sie lokal nicht vorliegen. Wir sperren zusätzlich die Konten, entziehen die Zugriffsrechte des Geräts und löschen den dienstlichen Bereich aus der Ferne. Den Vorgang dokumentieren wir für Ihre Meldepflichten.

Im laufenden Betrieb selten. Anwendersupport, Aktualisierungen und Überwachung laufen aus der Ferne. Anfahrten fallen bei neuen Geräten, Umbauten, Netzwerkarbeiten und Hardwaredefekten an. Bei verteilten Arbeitsorten liefern wir neue Geräte betriebsbereit eingerichtet aus, sodass auch dafür oft kein Termin nötig ist.

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