Absicherung, die sich belegen lässt
In Zulieferketten der Luft- und Raumfahrt genügt es nicht, ausfallsicher zu sein. Sie müssen es nachweisen können – mit Unterlagen, die einer Prüfung durch Ihre Auftraggeber standhalten.
Ottobrunn liegt rund 12 km südöstlich von unserem Sitz. Der Raum wird von Luft- und Raumfahrt, technischen Zulieferern und Ingenieurbüros geprägt. Für die Ausfallsicherheit entsteht daraus eine Besonderheit, die anderswo fehlt: Die Anforderungen kommen nicht nur aus dem eigenen Risikoverständnis, sondern aus Verträgen. Auftraggeber verlangen Angaben zur Wiederanlauffähigkeit, zu Notfallvorsorge und zur Verfügbarkeit von Projektdaten, teilweise mit regelmäßigen Nachfragen. Ein Konzept, das technisch funktioniert, aber nicht dokumentiert ist, hilft Ihnen bei diesen Nachfragen nicht weiter. Wir bauen die Absicherung deshalb von Anfang an so, dass jeder Schritt belegbar ist.

Belegbarkeit von Beginn an
Jede Maßnahme wird so umgesetzt, dass sie sich gegenüber Auftraggebern darstellen lässt: Vorgaben, Umsetzung, Prüfung, Ergebnis.
Protokollierte Testschwenks
Jeder Übungsdurchlauf endet mit einem Protokoll aus gemessener Dauer, gefundenen Punkten und deren Abarbeitung.
Projektumgebungen getrennt wiederherstellbar
Ein Projekt muss sich zurückholen lassen, ohne dass parallele Vorhaben mit angefasst werden.
Keine Zusagen ohne Grundlage
Wir formulieren mit Ihnen, was Sie gegenüber Auftraggebern zusagen können, und was nicht belegbar wäre.
Vertragliche Anforderungen als Ausgangspunkt
Anders als in den meisten Betrieben beginnt die Planung hier nicht mit der Frage, was ein Stillstand kostet, sondern mit den Unterlagen, die Ihre Auftraggeber verlangen. Wir gehen die einschlägigen Passagen Ihrer Verträge und Fragebögen gemeinsam durch und übersetzen sie in konkrete technische Anforderungen.
Häufig ergibt sich dabei, dass die vertraglichen Vorgaben in einzelnen Punkten strenger sind als das, was das eigene Risiko rechtfertigen würde, und in anderen Punkten überraschend offen. Beides ist wichtig zu wissen, denn es zeigt, wo zusätzlicher Aufwand nötig ist und wo Sie sich Spielraum lassen können.
- ✓Durchsicht vertraglicher Vorgaben zu Verfügbarkeit und Notfallvorsorge
- ✓Übersetzung in konkrete technische Anforderungen
- ✓Gegenüberstellung von Vertragsvorgabe und eigenem Risiko
- ✓Zuordnungsübersicht von Maßnahme zu Anforderung
Getrennte Projektumgebungen, getrennte Wiederherstellung
Wo für unterschiedliche Auftraggeber in getrennten Umgebungen gearbeitet wird, muss diese Trennung auch im Störungsfall bestehen bleiben. Eine gemeinsame Sicherung, aus der sich nur alles auf einmal zurückspielen lässt, verletzt die Trennung im Moment der Wiederherstellung und verlängert zugleich die Dauer für jedes einzelne Projekt.
Wir legen die Sicherung deshalb je Umgebung getrennt an, mit eigenen Zugriffsrechten und der Möglichkeit, eine einzelne Umgebung isoliert zurückzuholen. Das ist etwas aufwendiger im Aufbau und deutlich einfacher im Ernstfall.
- ✓Getrennte Sicherung je Projektumgebung mit eigenen Rechten
- ✓Isolierte Wiederherstellung einzelner Umgebungen möglich
- ✓Vorab festgelegte Reihenfolge bei mehreren betroffenen Projekten
- ✓Protokollierung jedes Wiederherstellungsvorgangs
Testschwenks, die als Nachweis taugen
Ein Übungsdurchlauf ohne Protokoll ist für Ihre Auftraggeber nicht existent. Wir dokumentieren deshalb jeden Schwenk vollständig: Datum, beteiligte Personen, geprüfter Umfang, gemessene Dauer im Vergleich zur Vorgabe, aufgetretene Abweichungen und deren Abarbeitung mit Termin.
Inhaltlich prüfen wir nicht nur, ob Systeme wieder erreichbar sind, sondern ob die Fachanwendungen mit echten Daten arbeiten. Typische Befunde in technischen Betrieben sind Lizenzen, die an eine Maschinenkennung gebunden sind, Berechnungswerkzeuge mit fest eingetragenen Serveradressen und Prüfmittel, die nach dem Schwenk neu angemeldet werden müssen.
- ✓Vollständiges Protokoll je Übungsdurchlauf
- ✓Prüfung der Fachanwendungen statt nur der Erreichbarkeit
- ✓Nachverfolgung gefundener Punkte mit Termin
- ✓Aufbau einer belegbaren Historie über mehrere Jahre
Geheimhaltung im Ausweichbetrieb
Geheimhaltungsvereinbarungen gelten auch dann, wenn Ihre Umgebung gerade gestört ist. Der übliche Notbehelf, Daten schnell auf einen anderen Weg auszulagern, kann eine Vertragsverletzung darstellen, selbst wenn technisch nichts abhandenkommt.
Wir richten deshalb vorab Ausweichwege ein, die dieselben Anforderungen erfüllen wie der Regelbetrieb: verschlüsselte Ablage an einem vertraglich zulässigen Ort, verwaltete Geräte und protokollierte Zugriffe. Wo eine Vereinbarung den Speicherort einschränkt, prüfen wir das bei der Auswahl der ausgelagerten Kopie mit.
- ✓Vorab eingerichtete, vertraglich zulässige Ausweichwege
- ✓Prüfung von Beschränkungen zum Speicherort der Kopie
- ✓Verwaltete Geräte und protokollierte Zugriffe im Notbetrieb
- ✓Dokumentation der Einhaltung für spätere Nachfragen
Was Sie zusagen können und was nicht
Auftraggeber fragen häufig nach einer Verfügbarkeit in Prozent. Wir raten davon ab, solche Werte zuzusagen, weil sie von Ihrem Stromnetz, Ihrem Anbieter und dem Verhalten einzelner Anwendungen abhängen und damit von Faktoren außerhalb Ihres Einflusses.
Belegbar sind dagegen andere Aussagen: eine festgelegte Wiederanlaufzeit je System, ein maximal hinnehmbarer Datenverlust, ein Rhythmus für Übungsdurchläufe mit Protokoll und eine ausgelagerte Kopie an einem definierten Ort. Diese Angaben halten einer Prüfung stand, weil sie sich nachweisen lassen.
Häufige Fragen
Eine Darstellung der festgelegten Wiederanlaufzeiten je System, des maximal hinnehmbaren Datenverlusts, der eingerichteten Absicherung sowie die Protokolle der durchgeführten Übungsdurchläufe. Prüfsiegel oder Zertifizierungen sagen wir dabei nicht zu.
Davon raten wir ab. Solche Werte hängen von Stromnetz, Anbieter und Anwendungsverhalten ab und sind für Sie im Streitfall schwer zu halten. Belegbar sind stattdessen Wiederanlaufzeiten, Datenverlustgrenzen und protokollierte Übungen. Die vertragliche Formulierung stimmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Ja, wenn die Sicherung von Beginn an je Umgebung getrennt angelegt ist. Genau so richten wir es ein. Eine gemeinsame Sicherung über alle Projekte hinweg würde die vertragliche Trennung im Moment der Wiederherstellung aufheben und die Dauer für jedes Projekt verlängern.
Nicht unbedingt. Geheimhaltungsvereinbarungen und Auflagen von Auftraggebern schränken den Speicherort teilweise ein. Wir prüfen diese Vorgaben vor der Auswahl, weil sie technisch naheliegende und günstige Ablagen im Einzelfall ausschließen können.
Mindestens einmal jährlich, bei besonders kritischen Projektumgebungen halbjährlich, zusätzlich nach größeren Änderungen. Entscheidend ist die durchgehende Reihe von Protokollen über mehrere Jahre, denn sie zeigt Auftraggebern, dass die Absicherung gepflegt und nicht einmalig eingerichtet wurde.
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